Erblandeshofämter werden auch als Kron- oder Reichsämter bezeichnet; ihre Errichtung ist dem Ermessen des Landesherrn überlassen. Weder polit. Funktionen noch finanzielle Dotationen aus der taatskasse können ihnen aber überwiesen werden; sie haben ausschließlich solenne Ehrendienste bei feierlichen Gelegenheiten zu leisten, die sich nach dem Staats⸗ und Hofceremoniell bestimmen. Jedoch sind öfters Einkünfte aus ältern Stiftungen und Dotationen mit der Innehabung der Ämter verbunden. Hinsichtlich der Zahl und Namen dieser Amter dienten zwar im allgemeinen die Reichserbämter g. Erbämter) zum Vorbilde; in den einzelnen Territorien besteht aber dennoch eine große Mannigfaltigkeit. In Preußen bestehen außer den obersten Hofchargen, nämlich dem Oberstkämmerer, Oberstmarschall, Obersttruchseß und Oberstschenk, eine sehr große Zahl von Hof⸗ und Erbämtern )in den einzelnen Landesteilen, aus denen die Montarchie nach und nach gebildet worden ist. Unter „ihnen ragen besonders hervor die vier großen Hofr1ämter im Königreich Preußen — 7 und Westpreußen): der Landhofmeister, der 2.Ein Wer der Obermarschall und der Kanzler. Ein Verzeichnis sämtlicher obersten Hofchargen, der Hof—⸗ „ämter und der Erbämter nebst Angabe ihrer In-Rede gibt das «Genealogisch-diplomatische Jahrbuch ür den preuß. Staato. Auch in Osterreich besehen in den Landesteilen, welche ehemals zum Deutschen Bunde gehört haben, Erbhofämter in sehr großer Zahl. In Bayern sind nach der Verfassung von 1808 vier lehnbare Reichskronämter eingeführt worden, der Obersthofmeister, Oberstkämmerer, Oberstmarschall und Oberstpostmeister. Ihre Würden sind Thron-Mannlehne, die entweder auf Lebenszeit des Würdenträgers oder mit dem Rechte der Vererbung auf dessen männliche Descendenz nach dem Rechte der Erstgeburt verliehen werden. Die Inhaber sind Mitglieder des königl. Familienrates und der Kammer der Reichsräte. Die alten, in den einzelnen Landesteilen vorhanden gewesenen Erbämter sind aufgehoben. Ahnlich ist die Einrichtung in Württemberg. Daselbst sind 1808 vier lehnbare Kronerbhofämter errichtet worden, nämlich Erbreichsmarschall (Hohenlohe), Erboberhofmeister (Truchseß-Waldburg), Erbreichsoberkämmerer (Löwenstein-Wertheim) und Erbreichspanner (Graf Zeppelin); im J. 1819 wurde noch das Erblandpostmeisteramt (Thurn-Taxis) errichtet. Dazu kommen noch die beiden aus älterer Zeit stammenden Erbämter des Erbkämmerers (Freiherr von Gültlingen) und des Erbmarschalls (Freiherr Thumb von Neuburg). Vgl. König, «llber Erbämtery (in der Minervav, 1843, Mai⸗ und Juniheft).