Habil (lat.), Ril Rar⸗ gewandt, fähig; Habilisich als fähig ausweisen, namentlich sich durch eine öffentliche Disputation über eine selbstverfaßte Dissertation Habilitationsschrift) das Recht zum Halten von Vorlesungen an einer Universität erwerben.
Brockhaus’ Conversations-Lexikon. Allgemeine deutsche Real-Encyklopädie13. Aufl., Leipzig: Brockhaus 1882–1887 · Bd. 8, S. 684Scan: Polnische Nationalbibliothek (Polona) · gemeinfrei