Hausarrest ist diejenige militärische Freiheitsstrafe, die nicht in einem besondern Arrestlokal, sondern in der eigenen Wohnung des Bestraften verbüßt wird; nach dem Deutschen Militärstrafgesetzbuch wird sie bezüglich der Offiziere als Stub enarrest, bezüglich der Unteroffiziere und Mannschaften als Kasernenarrest bezeichnet.
Brockhaus’ Conversations-Lexikon. Allgemeine deutsche Real-Encyklopädie13. Aufl., Leipzig: Brockhaus 1882–1887 · Bd. 8, S. 904Scan: Polnische Nationalbibliothek (Polona) · gemeinfrei