Lichthof, ein kleiner, nur zur Beleuchtung, beneter Räume zur Ventilation innerer untergeordneter Räume dienender Hof, wie sich deren namentlich bei Gebäuden mit großer Tiefe nötig machen. Die Minimalgröße eines L. ist meist baugesetzlich vorgeschrieben. Da L. bei mangelhafter Ventilation oft unten sehr feucht bleiben, ist es zweckmäßig, sie mit Glas zu überdecken; außerdem ist es der Feuersicherheit wegen notwendig, sie mit massiven Mauern zu umgeben. Ihr Beleuchtungseffekt ist oft ein sehr untergeordneter. (S. Oberlicht.)
Brockhaus’ Conversations-Lexikon. Allgemeine deutsche Real-Encyklopädie13. Aufl., Leipzig: Brockhaus 1882–1887 · Bd. 11, S. 59Scan: Polnische Nationalbibliothek (Polona) · gemeinfrei