Limito (Limitum, vom lat. limitare, begrenzen, beschränken) ist bei der Verkaufskommission (d. h. dem Auftrag zum Verkauf von Waren im eigenen Namen für fremde Rechnung) der vom Kommittenten dem Kommissionär gesetzte Minimalpreis, unter welchem letzterer nichts verkaufen soll. Bei der Einkaufskommission ist das L. der Marimalpreis, welchen der Kommissionär bei dem Einkauf der Ware nicht überschreiten darf.
Brockhaus’ Conversations-Lexikon. Allgemeine deutsche Real-Encyklopädie13. Aufl., Leipzig: Brockhaus 1882–1887 · Bd. 11, S. 81Scan: Polnische Nationalbibliothek (Polona) · gemeinfrei