Commodãtum (lat.), eine Sache, welche der Eigentümer jemand unentgeltlich für einen bestimmten Zweck zum Gebrauche überläßt, worauf sie dem Eigentümer zu restituieren ist. Der Kontrakt hierüber, Contractus commodati, Leihvertrag, ist ein Realkontrakt. Der Verleiher heißt
Brockhaus’ Conversations-Lexikon. Allgemeine deutsche Real-Encyklopädie13. Aufl., Leipzig: Brockhaus 1882–1887 · Bd. 4, S. 537Scan: Polnische Nationalbibliothek (Polona) · gemeinfrei