Magister, vollständig Magister artium liberalium, eine akademische Würde der philos. Fakultät, die sich aus den Zeiten schon vor der Errichtung der Universitäten amdehren Der Name bezeichnet eigentlich den zum Lehren der Freien Künste Berechtigten. An den Universitäten war das Studium der Freien Künste die notwendige Vorbedingung für die Fachstudien; es bildete sich die Fakultät der Artisten als die zahlreichste und darum leitende, und ein bestimmter Kreis von Lektionen und Prüfungen führte zum Magisterium, dem später noch der Gräd eines Baccalaureus (s. d.) vorangehen mußte. Noch jetzt wird die Magisterwürde als eine Grundbedingung gefordert von jedem, der akademische Vorlesungen halten (Magister legens), akademische Amter und Würden bekleiden und erlangen will. Auf einigen Universitäten ist der Magistertitel mit dem Titel Doktor (s. d. der Philosophie verbunden, während andere den Doktortitel allein verleihen. Der in der röm. Republik übliche Titel Wagister (die Magistratus waren danach benannt) erhielt unter der Kaiserherrschaft eine immer weitere Verbreitung bis herunter auf die Bezirksvorsteher (N. vici) und Dorfschulzen (M. pagi). NM. admissionum ist etwa soviel wie Hofmarschall, M. epistolorum oder libellorum oder memoriae soviel wie Geheimschreiber oder Kanzleidirektor, M. census soviel wie Finanzminister, M. cubiculariorum soviel wie Oberkammerherr. In Byzanz war diese Beamtenhierarchie noch mehr ausgebildet und dann findet man sie an dem fränk. Hofe und bei den Fürsten des Mittelalters. An dem päpstl. Hofe hatte der M. sacri palatii, in der Regel ein Dominikaner, die Anordnung und Beaufsichtigung der Predigten in der apostolischen Kapelle und mußte dafür sorgen, daß nichts gegen die Reinheit des Glaubens vorkam. Deshalb trat er später in die zur Prüfung der Bücher eingesetzte Kongregation. In den Klöstern kam der Titel vielfach zur Verwendung, zunächst für Beamte der Abte, sodann für die Zucht- und Kirchenordnung (M. cantorum, organorum, capellae oder M. hospitalis, infirmatorii [Krankenpfleger]). Bei dem Unterricht der eigentlichen Klosterschulen tritt ein M. infantum oder puerorum ein, der allgemein M. scholarum, scholarium oder disciplinae heißt.