Likör, s. Liqueur. (talianer (s. d.). „Liktoren (lictores) waren bei den Römern öffentliche Diener der höhern, mit Imperium bekleideten Magistrate, denen sie die Fasces (s. d.) vortrugen. Nach der Sage wurden die L. von Romulus oder einem der andern Könige, nach dem Beispiele der Etrusker, eingeführt. Die Zahl der L. eines Magistratstrichtete sich nach dessen Bedeutung. Die Konsuln hatten 12, die Diktatoren erhielten 24, die Prätoren in der Stadt hatten 2, als Provinzialstatthalter 6. Die L. schritten dem Magistrat in einer Reihe, einer nach dem andern, voran, machten ihm durch das Gedränge Platz und achteten darauf, daß ihm die gebührende Ehrerbietung erwiesen wurde. Auch die Vollziehung der vom Magistrat ausgesprochenen Befehle und Strafen kam ihnen zu; sie banden dem Verbrecher die Hände, strichen ihn mit Ruten und enthaupteten ihn mit dem Beile. Gewöhnlich waren die L. aus der niedern Volksklasse, oft Freigelassene der Magistrate, denen sie dienten, aber stets freie Leute.