Doktor bedeutet im Lateinischen ursprünglich Lehrer. Eine Art Ehrentitel wurde es bereits im 12. Jahrh., wo mehrere Scholastiker mit auszeichnenden rühmenden Beiwörtern diese Benennung erhielten. So wurde Thomas von Aquino Doctor angelicus oder communis, Bonaventura D. seraphicus, Alexander von Hales D. irrefragabilis, Duns Scotus D. subtilis, Roger Baco D. mirabilis, Wilh. Occam D. singularis, Gregorius von Rimini D. authenticus, Joh. Gerso D. christianissimus, Thom. Bradwardin D. profundus, Anton Conversations-Lexikon. 13. Aufl. V. Andreä D. dulcifluus genannt. Nachdem auf den Universitäten das Wort lange Zeit ebenfalls einen Lehrer bezeichnet hatte, wurde daraus der Name einer Würde, zu welcher nur das Kollegium der Lehrer selbst erheben oder promovieren konnte. Diese Promotionen kamen gleichfalls im 12. Jahrh. — Bologna auf, und bald nachher erteilten die aiser den Universitäten ausdrücklich das Recht, unter ihrer Autorität und in ihrem Namen Doctores legum zu ernennen. Diesem Beispiele folgten die Päpste und verliehen in der Absicht, das Studium des kanonischen Rechts zu befördern, ihrerseits denselben das Privilegium, Doctores canonum et decretalium zu ernennen. Die Universität zu Paris soll um 1231 zuerst Doktoren der Theologie kréiert haben, worauf alsdann auch Doctorxes medicinae oder physicae, grammaticae, logicae aliarumque artium, auch der Notariatskunst berböchd üblich wurden. Es galt diese Würde für den höchsten akademischen Grad, zu welchem man nur erst nach erfolgter Erlangung des Baccalaureats und der Licentiatenwürde aufsteigen konnte. Üübrigens war ursprünglich vom 11. bis 13. Jahrh. in Italien und Frankreich Magister (s. d.) und D. ganz gleichbedeutend, nur daß besonders der letztere Titel dort sehr bald in großes Ansehen kam. Auf den deutschen Universitäten nannten sich anfangs die Theologen lieber Magistri; doch schon im 14. Jahrh. fügten sie den Titel Doctor mitunter hinzu. Im Beginn des 15. Jahrh. dagegen unterschied man nach dem Beispiele der Universität zu Prag ziemlich konsequent Doctores juris und medicinae und Magistri theologiae und philosophiae. In neuerer Zeit ist nach und nach der Doktortitel als akademischer Grad für alle Fakultäten allgemein gebräuchlich geworden. In Deutschland vergaben die Kaiser früher auch oft selbst die Würde durch ihre Hofpfalzgrafen, die freilich oft sehr Unwürdige zu D. kreierten. Da die von am Siegel in e erteilten Diplome mit angehängtem Siegel in einer Kapsel (bulla) enthalten waren, so nannte man zum Unterschiede von den schulgerechten (rite promoti) die auf diese Weise Promovierten Bullendoktoren (doctores bullati). Der D. stand reichsgesetzlich über den bloßen Adeligen und war dem Ritter gleich. Die Doktorpromotion, d. h. die Erhebung zum D., erfolgt durch den Dekan der betreffenden Fakultät entweder nach vorher bestandener Prüfung (examen rigorosum) und nach Einreichung einer über einen gelehrten Gegenstand geschriebenen Dissertation, welche auf einigen Universitäten noch öffentlich verteidigt werden muß, oder auch ehrenhalber (honoris causa) bloß per diploma (durch Diplom). Die Rangordnung der D. richtet sich nach der der Fakultäten, zu welchen sie gehören. Zu Orford und Cambridge und neuerdings auch auf deutschen Universitäten werden ausnahmsweise D. der Musik kreiert. ö