Malesherbes (Chreétien Guillaume de Lamoignon de), namhafter franz. Staatsmann, stammte aus der berühmten Magistratsfamilie Lamoignon und wurde 6. Dez. 1721 zu Paris geboren. Er war schon im Alter von 24 J. Parlamentsrat und wurde 1750 Präsident der Steuerkammer. Als solcher befreite er die Opfer der Finanzjustiz aus den Kerkern, verfolgte die habsüchligen Generalpächter und widersetzte sich den Steueredikten des Hofs. Als der Hof die Parlamente auflöste, richtete er an Ludwig XV. (1771) eine kühne Vorstellung, in welcher er die Berufung der Reichsstände forderte, was die Verbannung auf seine Güter und auch die Auflösung der Steuerkammer zur Folge hatte. Mit der Thronbesteigung Ludwigs XVI. und der Herstellung der Parlamente trat M. wieder an die Spitze der Steuerkammer. Seine Popularität bewog den König, ihm 1775 die Verwaltung des Innern zu übertragen, während sein Freund Turgot die Finanzen erhielt. Die Reformbestrebungen beider Männer scheiterten an dem Widerstande des Hofs und der Parlamente, und der Rücktritt Turgots bewog auch M. 12. Mai 1776 zur Abdankung. Im J. 1787, kurz nach der Versammlung der Notabeln, rief ihn der Hof nochmals ins Ministerium, aber man gestattete ihm keinen Einfluß, sodaß er schon vor Versammlung der Reichsstände wieder zurücktrat. Er war dann in dem Prozeß des Königs einer von dessen Verteidigern, äußerte laut seinen Unwillen über dessen Hinrichtung und wurde Dez. 1793 mit den übrigen Mitgliedern seiner Familie verhaftet. Man klagte dieselben einer Verschwörung gegen die Republik an und verwickelte in den Prozeß gegen 30 Personen. M. verteidigte mit Eifer seine Vervandten, verschmähte aber die eigene Rechtfertigung. Am 22. April 1794 starb er mit Ruhe unter der Guillotine, nachdem er zuvor die Häupter seiner Tochter und seiner Enkel hatte fallen sehen. Im J. 1826 wurde ihm durch Ludwig XVIII. im Justizpalast zu Paris ein Denkmal errichtet. M. hinterließ zahlreiche Schriften über Landbau und Botanik. über seine Thätigkeit als Präsident der Steuerkammern geben Aufschluß die Mémoires pour servir à Thistoire du droit publique de la Francer (Par. 1779). Nach seinem Tode erschienen von ihm: Pensées et maximes o (Par. 1802), Mémoires sur la librairie et la liberté de la pressen (Par. 1809; 2. Aufl. 1827), 4(Oeuvres choisiesd (Par. 1809). Vgl. die Biographien M. von Dubois (3. Aufl., Par. 1806), Gaillard (Par. 1805), Boissy d'Anglas (2 Bde., Par. 1818), Rozet (Par. 1831), Dupin (Par. 1841) und Vignaug, „(Mémoires sur M.v (Par. 1875).