Malzaufschlag ist die Besteuerung des Braumalzes und in einigen Ländern (Bayern, Württemberg) die einzige Art der Biersteuer. Nach dem Gesetz vom 31. Mai 1872 beträgt der M. in Bayern 4 Mark pro Hektoliter Malz.
Brockhaus’ Conversations-Lexikon. Allgemeine deutsche Real-Encyklopädie13. Aufl., Leipzig: Brockhaus 1882–1887 · Bd. 11, S. 393Scan: Polnische Nationalbibliothek (Polona) · gemeinfrei