Malzsurrogate, durch welche man in den Bierbrauereien M. sparen will, sind Stärkezucker, Maismehl, Melasse, Glyzerin; sie sind mit Recht in den Ländern, in denen, wie in Bayern, die Bierbereitung rationell betrieben wird, verboten. Die mut oder Malzbonbons sind gewöhnliche, unter Zusatz von Malzextrakt bereitete braune Bonbons; nicht selten fehlt denselben übrigens der Malzgehalt gänzlich.
Brockhaus’ Conversations-Lexikon. Allgemeine deutsche Real-Encyklopädie13. Aufl., Leipzig: Brockhaus 1882–1887 · Bd. 11, S. 394Scan: Polnische Nationalbibliothek (Polona) · gemeinfrei