Meßbrief, die amtliche Urkunde, welche über die geschehene Vermessung eines Seeschiffs ausgestellt wird. Das Nähere bestimmt die Schiffsvermessungsordnung vom 5. Juli 1872.
Brockhaus’ Conversations-Lexikon. Allgemeine deutsche Real-Encyklopädie13. Aufl., Leipzig: Brockhaus 1882–1887 · Bd. 11, S. 647Scan: Polnische Nationalbibliothek (Polona) · gemeinfrei