Mählbrief nennt man in manchen Gegenden die schriftliche Urkunde über den Vertrag, kraft dessen sich ein Schiffbaumeister einer andern Person (dem Bestader) gegenüber zur Erbauung eines Seeschiffs verpflichtet.
Brockhaus’ Conversations-Lexikon. Allgemeine deutsche Real-Encyklopädie13. Aufl., Leipzig: Brockhaus 1882–1887 · Bd. 11, S. 349Scan: Polnische Nationalbibliothek (Polona) · gemeinfrei