Münzkonvention heißt ein Vertrag selbständiger Staaten über gemeinschaftliche Einrichtungen in ihrem Münzwesen, namentlich über die Einführung eines gemeinschaftlichen Münzfußes und die egenseitige Annahme der gleichmäßig geprägten
Brockhaus’ Conversations-Lexikon. Allgemeine deutsche Real-Encyklopädie13. Aufl., Leipzig: Brockhaus 1882–1887 · Bd. 11, S. 945Scan: Polnische Nationalbibliothek (Polona) · gemeinfrei