FeedSantana und Baez
GeschichteBrockhaus 1882

Santana und Baez, infolge dessen letzterer zurückkehrte und 6. Okt. 1856 abermals Präsident wurde. Aber schon 2. Juli 1857 brach im Centrum des Ländes ein Aufstand aus, welcher damit endete, daß Baez in Santo-Domingo 12. Juni 1858 mit Santana kapitulierte, worauf dieser sich gegen den Willen der Landesversammlung der höchsten Gewalt bemächtigte, die er mit Willkür ausübte. Nach dem Sturze Soulouques 15. Jan. 1859 verlängerte Santana mit dem neuen won 1867 von Haiti, Geffrard, den Waffenstillstand von 1857 auf fünf Jahre. Am 18. Febr. 1856 Rem Spanien die Unabhängigkeit der Dominican. Republik vertragsmäßig anerkannt, aber dabei unter anderm die sog. Klausel der Immatrikulation gemacht, wonach geborene span. Unterthanen und deren Kinder, die in der Republik ansässig, ihre castil. Nationalität wiedergewinnen konnten, wenn sie ihre Namen in besondere Register eintragen ließen. Fast jeder Dominicano konnte demnach wieder Spanier werden. Die Elite der Bevölkerungbeeilte sich sofort, von der Immatrikulation Gebrauch zu machen, und als Santana dies mit Gewalt zu hindern suchte, nahm Spanien eine drohende Haltung an, sodaß er sich zum Rücktritt bewogen fand. Statt seiner erhielt Baez aufs neue die Präsidentschaft, der sich der span. Partei entschieden anschloß. Nun knüpfte Santana mit der span. Regierung selbst geheime Verhandlungen an, die dahin führten, daß er im Verein mit andern Repräsentanten des Volkso in einer Proklamation vom 18. März 1861 zu S. die Vereinigung des dominicanischen Gebiets mit der span. Monarchie verkündete. Am 19. Mai 1861 genehmigte die Königin von Spanien die Annexion. Aber schon 16. Aug. 1863 kam eine Erhebung gegen das span. Regiment zum Ausbruch. Zugleich drangen dominicanische Flüchtlinge von Haiti aus ein, schlugen 20. Aug. die span. Truppen und zwangen 1. Sept. die Hauptstadt zur Übergabe. Man proklamierte nun wieder die Republik und setzte 14. Sept. eine provisorische Regierung ein, an deren Spitze General Salcedo trat. Am 4. Okt. eroberten die Republikaner den wichtigen Hafen Puerto-Plata bis auf die Citadelle, und die span. Truppen sahen sich genötigt, ihren Rückzug in die Küstenplätze zu nehmen. Da der Präsident Salcedo willkürlich verfuhr und sich zur Ausgleichung mit den Spaniern geneigt zeigte, entsetzte man ihn, und der General Gaspar Polanco trat an seine Stelle. Am 4. Dez. 1864 erfocht der dominicanische General Cabral einen großen Sieg über die Spanier bei La-Canela in der Gegend von Neyba, worauf ein königl. span. Dekret vom 5. Mai 1865 die Freigebung S.s erklärte und Cabral provisorisch die Präsidentschaft übernahm. An seiner Stelle wurde 14. Nov. von einer konstituierenden Versammlung einstimmig Baez gewählt, der 8. Dez. sein Amt antrat, aber durch die im Juni 1866 unter General Pimentel ausgebrochene Revolution genötigt ward, das Land zu verlassen. Nun wurde wiederum Cabral zum Präsidenten gewählt, aber durch einen Aufstand schon im Jan. 1868 zur Flucht gezwungen. Bereits in demselben Monat wurde Baez wieder auf den Präsidentenstuhl erhoben; durch fortwährende Bürgerkriege beunruhigt, schloß dieser mit dem Präsidenten der Vereinigten Staaten von Amerika, vorbehaltlich der nachträglichen Bewilligung des Kongresses zu Washington, einen Vertrag ab, nach welchem den Amerikanern die Stadt Samana gegen eine Summe von 1506000 Doll. überlassen werden sollte. Der amerik. Kongreß verwarf jedoch 30. Juni 1870 den Vertrag. Auf Baez folgte 20. Dez. 1873 Gonzalez als Präsident, der sich trotz fortwährender Aufstände zu Gunsten Baez und Cabrals bis zum Ablauf seiner verfassungsmäßigen Regierungszeit 1879 hielt. Ihm folgte General Guillerme, der jedoch schon nach Verlauf von zwei Jahren durch Don Fernando Arturo de Merino ersetzt wurde, diesem folgte im J. 1884 General Ulysses Heureaux, der die Präsidentschaft nur ein Jahr lang verwaltete. 300 J. 1885 war der bereits im Juli 1884 gewählte Francisco G. Bellini Präsident. Neuestens wurde ein 30. Jan. 1885 zwischen dem Deutschen Reiche und der Dominicanischen Republik abgeschlossener Handels⸗, Schifffahrts⸗ und Konsularvertrag in Berlin ratifiziert. Vgl. Delmonte y Tejado, «Historia de Santo-Domingop (Madr. 1866); Keim, San-Domingov (Philad. 1870); Life in Santo-Domingoy Reuyork 1873); S. Hazard, «Santo-Domingo; past and presento (Lond. 1873).

Brockhaus’ Conversations-Lexikon. Allgemeine deutsche Real-Encyklopädie13. Aufl., Leipzig: Brockhaus 1882–1887 · Bd. 14, S. 220Scan: Polnische Nationalbibliothek (Polona) · gemeinfrei

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