Säule heißt in der Architektur jede freistehende runde Stütze (im Gegensatz zu dem eckigen Pfeiler), mag sie aus Holz, Stein oder Metall sein. Ihr wesentlicher Zweck ist das Tragen architektonisch gegliederter überdeckungen (Gebälke). Alleinstehende S., welche nichts tragen, sind, obgleich sie zuweilen vorkommen, als unwahr nicht zulässig. Die S. ist ein sehr wesentliches Glied der Architektur aller Zeiten und Völker und steht mit der Ausbildung der Architektur derselben stets im engsten Zusammenhange. Es bleibt noch zweifelhaft, ob die ältesten S. aus Holz oder aus Stein hergestellt waren. Die ältesten uns bekannten S. und Pfeiler finden sich an ägyptischen Tempeln und unterirdischen Grabbauten zur Stütze der Decke und sind bei letztern, wie der ganze Bau, aus natürlichen Felsen herausgehauen. Zur höchsten künstlerischen Vollendung wurde die S. von den alten Hellenen gebracht. Die griechischen S. zeichnen sich durch Feinheit der Verhältnisse und Schönheit aller einzelnen Teile so sehr aus, daß sie für alle spätern Zeiten mustergültig geworden sind und noch heute allgemein als unübertreffliche Vorbilder betrachtet werden. Eine regelrecht gebildete S. besteht aus dem runden, nach oben sich ein wenig verjüngenden, oft geriefelten (kannelierten) oder anders geschmückten, oft auch glatten Schaft, welcher unten mit einer gegliederten Basis, oben aber mit einem Knauf oder Kapitäl versehen ist. Letzteres ist im Laufe der Zeit in sehr verschiedenartiger Weise ausgebildet worden und das charakteristische Unterscheidungszeichen der verschieden benannten S., der ägypt., dor., ion., korinth., röm., altchristl., byzantin., roman., got., maurischen und Renaissancesäulen. (S. unter Säulenordnung.) Die Zahl der Varietäten ist groß. Oft steht die S. noch auf einem besondern architektonisch selbständig ausgeführten Säulenfuße (Säulenstuhle). Auf der S. ruht der Architrav (s. d.), welcher das Gebälk und das Gesimse trägt, oder die Bogen, welche zwei oder mehrere S. miteinander verbinden und die Wände des obern Geschosses tragen. Es ist zulässig, mehrere Säulenstellungen übereinander anzuordnen, wobei dann natürlich jede derselben mit einem eigenen Gebälk zu versehen ist. Gewöhnlich werden diese Säulenstellungen in verschiedener Weise behandelt. Unter Halbsäulen versteht man solche S., welche zur Hälfte, unter Dreiviertelsäulen solche, die zu einem Viertel in einer Mauer zu stecken scheinen, sonst aber regelrecht gebildet sind. Gekuppelte Säulen sind solche, welche zu zwei oder mehr so nahe aneinanderstehen, daß ihre Basen und Kapitäle sich berühren oder ineinander verschmolzen sind. Sie sind in streng theoretischer Beziehung nicht gerechtfertigt, waren aber in Perioden der Kunstgeschichte, wo man nach großem Reichtum der Formen strebte, besonders in der maurischen Baukunst und in der Barockarchitektur sehr beliebt. Dienste heißen die bisweilen zu Bündel vereinigten, sehr schlanken und ungewöhnlich hohen S. der got. Architektur. Saäule (galvanische oder Voltasche), s. Galvanische Batterie.