FeedScheidemünze
Handwerk & GewerbeBrockhaus 1882

Scheidemünze (frz. monnaie divisionnaire) nennt man im allgemeinen die kleinen Münzen, die Teilstücke der Hauptmünzen bilden und vorzugsweise zu den kleinen Zahlungen dienen, die mit den Hauptmünzen nicht ausgeführt werden können. Herkömmlicherweise aber erhält die S., deren geringste Sorten aus unedeln Metallen (Kupfer, Bronze, Nickellegierungen) geprägt werden, einen geringern innern Wert, als ihrem Nominalwert entspricht, und daraus hat sich die Notwendigkeit ergeben, ihre gesetzliche Zahlungskraft auf eine bestimmte mäßige Summe zu beschränken. Die S. bildet daher den Gegensatz zu den mit unbeschränkter Zahlungskraft ausgestatteten Courant- oder Währungsmünzen. So ist die deutsche silberne S. gesetzlich unterwertig im Verhältnis von 9: 10, die französische im Verhältnis 835: 900, die englische im Verhältnis von 60: 64; andererseits aber ist die Zahlungskraft der erstern auf 20 Mark, die der zweiten auf 50 Francs und die der dritten auf 40 Schilling bestimmt. Die Entwertung des Silbers hat in der neuesten Zeit die faktische Unterwertigkeit der S. noch bedeutend vergrößert. Zur weitern Sicherung des Geldwesens gegen die früher häufigen Mißbräuche in der Ausgabe von S. ist in Deutschland die Emission der silbernen S. auf höchstens w10 Mark und die der Kupfer⸗ und Nickelmünzen auf höchstens 2½ Mark für den Kopf der Bevölkerung begrenzt. In den Staaten der lat. Union dürfen nur 6 Frs. in silberner S. auf den Kopf der Bevölkerung geprägt werden. In England ist eine ähnliche gesetzliche Vorschrift nicht vor-Daßder In Deutschland und dem lat. Münzbunde at der Staat die Verpflichtung übernommen, die S. in bestimmten Beträgen jederzeit bei gewissen Kassen gegen Courantgeld einzulösen. Auch müssen die öffentlichen Kassen die S. stets in jedem Betrage in Zahlung nehmen. Infolge der Unterwertigkeit der S. bezieht der Staat aus der Prägung derselben, die er sich vorbehalten hat, noch einen Schlagschatz; doch steht diesem Gewinn die erwähnte Einlösungspflicht gegenüber.

Brockhaus’ Conversations-Lexikon. Allgemeine deutsche Real-Encyklopädie13. Aufl., Leipzig: Brockhaus 1882–1887 · Bd. 14, S. 314Scan: Polnische Nationalbibliothek (Polona) · gemeinfrei

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