Doppelwährung ist jede Einrichtung des Geldwesens, welche sowohl Gold- als auch Silbermünzen mit unbeschränkter gesetzlicher Zahlungskraft nach einem für die beiden Metalle angenommenen festen Wertverhältnisse zuläßt. Als vollständig ausgebildet ist die D. jedoch nur dann zu betrachten, wenn jeder Private berechtigt ist, beide Metalle in beliebigen Quantitäten gegen Entrichtung einer kleinen, nur die Fabrikationskosten deckenden Gebühr zu vollwertigen gesetzlichen Münzen prägen zu lassen. Wird aber einem der beiden Metalle die freie Zulassung zur Prägung entzogen, so entsteht die sog. hinkende D. (ètalon boiteuz). Letztere besteht z. B. gegenwärtig in ihrer reinen Gestalt in Frankreich und den übrigen Ländern des Lateinischen Münzbundes, faktisch aber auch im Deutschen Reiche, obwohl das Münzgesetz von 1873 keine D. kennt, sondern als übergang zur Goldwährung die Reichswährung eingeführt hat. Auch in der amerik. Union gibt es gegenwärtig nur eine unvollständige D., indem zwar die Prägung von Silbercourantmünzen 1878 durch die Bland-Bill wieder zugelassen worden ist, aber nur auf Rechnung des Bundes und nur in dem begrenzten Betrage von 2—4 Mill. Doll. monatlich erfolgen kann. Eine vollständige D. mit unbeschränkter Prägung beider Metalle würde unter den heutigen Verkehrsverhältnissen auch der ökonomisch mächtigste Staat nicht aufrecht erhalten können. Nähme er auch ein dem jetzigen gesunkenen Machtwerte des Silbers entsprechendes Wertverhältnis zwischen den beiden Metallen an, so würde er allein doch nicht im Stande sein, dasselbe auch für den freien Verkehr maßgebend zu machen. Das jedesmal nach dem offiziellen Verhältnis zu niedrig gesetzte Metall würde aber auf den Weltmarkt abfließen, das zu günstig behandelte aber in das Doppelwährungsland einströmen. So könnte die D. thatsächlich zu einer Alternativwährung werden. Noch wahrscheinlicher aber wäre es bei der gegenwärtigen weit verbreiteten Vorliebe für das Gold, daß ein einzelnes Land, das die D. annähme, sehr bald nur noch Silberwährung haben würde. Anders dagegen würden die Dinge liegen, wenn es möglich wäre, alle bedeutendern Staaten zur Gestattung der freien Prägung von silbernen Courantmünzen neben den Goldmünzen nach einem gemeinschaftschaftlichen festen Wertverhältnis zu bestimmen. Gegen eine solche internationale D., das System des Bimetallismus (s. d.), würden die Einwendungen nicht mehr gelten, die gegen eine isolierte D. mit Recht erhoben werden können.