Goldwage (frz. trébuchet, biquet; engl. goldweights), eine kleine Wage zur Gewichtsbestimmung von Edelsteinen, Gold und andern edeln Metallen, bei deren Herstellung mit Rücksicht auf den hohen Wert der zu wiegenden Gegenstände die äußerste Genauigkeit erstrebt und die daher, wie die Präzisionswagen der Chemiker, Minelm aur u. s. w., mit allen zu Gebote stehenden Mitteln zur Erreichung eines hohen Empfindlichkeitsgrades oldwährung nennt man dasjenige Geldsystem, welches nur Goldmünzen als gehehlicher eld, d. h. als Geld mit unbeschränkter gesetzlicher ahlungskraft zuläßt, Silbermünzen aber nur als Scheidemünzen mit engbegrenzter Zahlungskraft verwendet. Schon im 14. und 15. Jahrh. rechnete man im Großverkehr infolge der Verschlechterung der Silbermünzen fast ausschließlich nach Gold. Durch die große Vermehrung des Silbers im 16. Jahrh. wurden jedoch wieder die groben Silbermünzen zur Grundlage des europ. Geldwesens, und selbst in England betrachtet noch Locke dieses Metall als den eigentlichen Geldstoff, während Gold nur eine sekundäre Rolle spielen soll. Indes sammelte sich in den ersten Jahrzehnten des 18. Jahrh. das in beträchtlichen Quantitäten aus Brasilien kommende Gold in immer größerer Menge in England an, da der Wert der Guinee gegen Silber dort höher stand, als dem in den Nachbarländern des Kontinents geltenden Wertverhältnis der beiden Edelmetalle entsprach. Da das gute Silbergeld ausgeführt wurde und nur die abgenutzten Stücke zurückblieben, so wurde 1773 die unbedingte Zahlungskraft der Silbermünzen auf 25 Pfd. St. beschränkt, indem bei größern an Weseln der Wert der Münzen nur nach ihrem Metallgewicht berechnet werden sollte. Seitdem bestand in England thatsächlich schon die G., und gesetzlich wurde sie eigentlich schon 1798 durch das Verbot der Prägung von Silbermünzen für Privatrechnung hergestellt Indes blieb das engl. Geldwesen während der Dauer des 1797 dekretierten Zwangskurses der Banknoten (s. Bankrestriktion) in einer abnormen Lage, und erst durch das Gesetz vom 22. Juni 1816 erhielt es eine neue definitive Ordnung auf der Basis der reinen G. Silber wurde fortan nur in ziemlich stark unterwertigen Scheidemünzen mit auf 40 Schilling beschränkter Zahlungskraft geprägt. Lange Zeit stand England mit diesem System allein, indem in den übrigen Staaten Doppelwährung oder einfache Silberwährung herrschte, und eben deshalb bot die Aufrechthaltung desselben keine Schwierigkeiten. In Deutschland wurde die G. zwar schon in den dreißiger Jahren von J. G. Hoffmann empfohlen, jedoch fand dieser Vorschlag sehr wenig Anklang. Die großen Goldentdeckungen in Californien und Australien schienen anfangs eine für die G. nachteilige Wirkung hervorzubringen. So führte Holland 1850 die allerdings schon 1847 beschlossene Demonetisierung seiner Goldmünzen durch, und M. Chevalier schlug sogar noch 1859 für Frankreich die Rückkehr zur reinen Silberwährung vor. Andere aber erblickten gerade in der Verallgemeinerung der G. das beste Mittel, der allgemeinen Preissteigerung, die infolge der Zuflüsse aus Californien und Australien zu drohen schien, entgegenzuwirken. Am meisten wurde die Sache der G. dadurch gefördert, daß infolge der Verschiebung des Wertverhältnisses zu Gunsten des Silbers in den beiden wichtigsten Doppelwährungsgebieten, Frankreich und den Vereinigten Staaten, die Goldcirkulation immer mehr das lbergewicht erlangte, odaß diese Länder in den sechziger Jahren faktisch chon für die G. gewonnen schienen. Wenn aber 5 Geldwesen der drei wirtschaftlich am höchsten entwickelten Nationen auf Gold begründet wurde, so war damit tsch den übrigen Kulturländern und namentlich Deutschland der übergang zu demselben System nahegelegt. Dazu kamen noch die Be⸗ * zur Herstellung einer internationalen ünzeinigung auf Leten M der G., die auf der 1867 in Paris gehaltenen Münzkonferenz herreich I1 Aussichten zu haben schienen. Osterrei chloß schon in demselben Jahre einen Präliminarvertrag mit Frankreich, nach welchem es seinem Münzwesen einen Goldgulden von genau 2½ Frs. zu Grunde legte und auf die Anwendung der Doppelwährung verzichtete. In Deutschland sprachen sich der Volkswirtschaftliche Kongreß, der Deutsche andelstag und Autoritäten, wie Soetbeer, Bamerger u. a., immer bestimmter für die G. aus, 945 7 man jeden Augenblick zu erwarten hatte, aß Frankreich auch formell zu derselben übergehe, also seine Silberprägungen einstellen und den größten Teil seines Vorrats an Silbermünzen demonetisieren und den Silberländern zuschieben werde. Unter solchen Umständen war es durchaus zu billigen, daß man bei der deutschen Münzreform, welche nach dem Kriege endlich in *. genommen werden konnte, die G. zu Grunde legte. Deutschland gewann Sauch eine relativ günstige Stellung, und wenn es auch bei seinen Silberver0ch edeutende Verluste erlitt und gegenwärtig noch etwa 450 Mill. Mark in Silberthalern übrig Din so kann es doch dem weitern Verlaufe der inge mit weit größerer Ruhe wet Milande als Frankreich, das noch mehr als zwei Milliarden an Silbergeld besitzt. Daß die G. bei den heutigen Preisverhältnissen das an sich bequemste und zweckmäßigste Geldsystem — ist nicht zu bestreiten. Der Üübelstand, daß dasselbe für die kleinern Zahlungen eine bedeutende Ausprägung von silbernen Scheidemmzen erfordert, läßt sich fast ganz dadurch aufheben, daß man diese nur auf Staatsrechnung zu prägenden Münzen ganz oder nahezu vollwertig macht. Die Schwierigkeit der G. liegt nur darin, daß nicht Gold genug vorhanden ist und nicht genug neu produziert wird, um es den Ländern, die als Bewerber um die G. auftreten, möglich zu machen, ihre jetzigen Cirkulationsmittel, namentlich die noch vorhandenen Milliarden Courantsilber in das neue Währungsmetall umzusetzen. Sind einmal die Hauptkulturländer vorangegangen, so werden alle übrigen ebenfalls prinzipiell die G. erstreben, und wenn sie dieselbe nicht erlangen können, sich noch lieber dem Papiergelde zuwenden, als bei der Silberwährung bleiben, wenn sie auch die vorhandenen Silbermünzen, um nicht allzu große Verluste zu erleiden, noch auf unbestimmte Zeit Vernsliche müssen. Daß wirklich ernstliche Schwierigkeiten der G. entgegenstehen, beweist schon die einfache Thatsache, daß die Ausbreitung derselben (1884) seit mehrern Jahren stockt. Noch immer besteht sie ektiv nur in England, in Portugal, das sie 1854 eingeführt hat, aber nur wenig Gold besitzt, und (gemäß der Münzkonvention vom 18. Dez. 1872) in den drei skandinav. Reichen, die aber ebenfalls nur wenig Gold Krragt haben. Deutschland hat sie zwar prinzipiell angenommen, besitzt aber thatsächlich noch eine Mischwährung, indem es eine bedeutende Summe an Silbermünzen mit gesetzlicher Zahlungskraft im Umlauf läßt und seit 1879 die weitern Silberverkäufe eingestellt hat. Holland befindet sich in einer ähnlichen Lage, hat aber von seinen zu Kreditgeld gewordenen Silbermünzen bisher noch nichts verkauft. Frankreich und seine Münzverbündeten haben die Silberprägungen 1874 beschränkt und 1876 ganz eingestellt und besitzen somit eine sog. hinkendev Doppelwährung mit einer sehr bedeutenden Silbercirkulation. Die Vereinigten Staaten hatten 1873 die G. prinzipiell angenommen, sind aber 1878 wieder zu einer unvollständigen Doppelwährung zurüdgekehrt, indem sie auf Grund der sog. Bland-Bill die Prä-Rend von Silbercourantmünzen, aber nur auf echnung des Staats und in beschränktem Umfange, wieder aufgenommen haben. Vgl. J. G. Hoffmann, «Die Lehre vom Geldev (Berl. 1838); „Der übergang zur G.» (Preisschriften, herausg. vom Ausschuß des Deutschen Handelstags, Berl. 1868); Bamberger, «Reichsdem (3. Aufl., Lpz. 1876). (S. Bimetalismus, Doppelwährung, Edelmetalle, Geld, Münze.)