Schildwache, Schildwacht, hieß im Mittelalter die die Schilde oder Waffen einer ruhenden Truppenabteilung bewachende Mannschaft. Der Ausdruck ging dann auf alle Wachtposten über, gleichviel ob sie als Ehrenposten oder zum Schutze bestimmter Objekte ausgestellt werden. Die S. ist auf ihrem Posten unverletzlich und jedes gegen sie begangene Verbrechen wird mit doppelter Strenge bestraft; sie wird in der Regel alle zwei Stunden abgelöst, darf ihre Waffe nicht aus der Hand geben, sich nicht setzen, weder rauchen, noch essen, noch trinken, nur dienstlich sprechen und sich nur eine bestimmte Strecke von dem normalen Standorte entfernen. (Vgl. auch Posten.)
Brockhaus’ Conversations-Lexikon. Allgemeine deutsche Real-Encyklopädie13. Aufl., Leipzig: Brockhaus 1882–1887 · Bd. 14, S. 353Scan: Polnische Nationalbibliothek (Polona) · gemeinfrei