Schranne, in Süddeutschland ein Platz, auf dem verkauft wird, namentlich soviel wie Getreidemarkt; auch Bank für Verkauf von Brot und Fleisch; endlich Platz, auf welchem etwas verhandelt wird (Gerichtsschranne).
Brockhaus’ Conversations-Lexikon. Allgemeine deutsche Real-Encyklopädie13. Aufl., Leipzig: Brockhaus 1882–1887 · Bd. 14, S. 487Scan: Polnische Nationalbibliothek (Polona) · gemeinfrei