Schulte (Joh. Friedr. von), namhafter kath. Kirchenrechtslehrer, geb. 23. April 1827 zu Winterberg in Westfalen, studierte zu Berlin Philologie und Jurisprudenz, promovierte 1851 zum Doktor der Rechte, war dann als Auskultator beim berliner Kreisgericht, danach als Referendar bei den Appellationsgerichten zu Arnsberg und Bonn beschäftigt und habilitierte sich an dem letztern Orte als Privatdocent an der Universität. Im J. 1854 nach Prag als außerord. Professor der Rechte berufen, wurde er schon 1855 ord. Professor des deutschen und Kirchenrechts und das Jahr darauf fürsterzbischöfl. Konsistorialrat und Rat am Ehegericht aller drei Instanzen. Im J. 1863 wurde er zum auswärtigen Mitgliede des österr. Unterrichtsrats ernannt, dem er bis zur Auflösung dieser Behörde (1867) angehörte, und 1869 als Ritter der Eisernen Krone in den erblichen Ritterstand erhoben. Als der Streit um die päpstl. Unfehlbarkeit begann, trat S. offen auf die Seite der Opposition und schloß sich nach Verkündigung des neuen Dogmas der altkath. Bewegung an, zu deren Leitern er gehört. Ostern 1873 folgte er einem Rufe an die Universität Bonn und erhielt den Charakter als Geh. Justizrat. Im J. 1874 - 79 gehörte S. als Abgeordneter des Wahlkreises Duisburg dem Deutschen Reichstage an, wo er sich der nationalliberalen Partei anschloß. Von seinen zahlreichen Schriften sind hervorzuheben: Handbuch des kath. Eherechtso (Gieß. 1855), «System des kath. Kirchenrechtso (1856), „Die Lehre von den Quellen des kath. Kirdes kath. Kirchenrechts (1863; 4. Aufl. 1886), „Erwerbs- und Besitzfähigkeit der deutschen Bistümero (Prag 1860), «Lehrbuch der deutschen Reichs- und Rechtsgeschichter (Stuttg. 1861; 5. Aufl. 1881), „Die Rechtsfrage des Einflusses der Regierungen bei den Bischofswahlenp (Gieß. 1869), «Die Stifte der alten Orden in Ssterreich (1869), «Die jurist. Persönlichkeit der kath. Kirche o (1869), Die Geschichte der Quellen und Litteratur des kanonischen Rechts» (3 Bde. in 4 Abteil., Stuttg. 1875—80). Dem Streite über die vatikanischen Dekrete verdanken unter andern folgende Schriften ihre Entstehung: Die Macht der röm. Päpstey (Prag 1871), (Denkschrift über die Stellung des Staats zu den Sätzen der päpstl. Konstitution vom 18. Juli 18705 (1871), «Die Stellung der Konzilien, Päpste und Bischöfe (1871). Ferner veröffentlichte er: Die neuern kath. Orden und Kongregationen » (Berl. 1872) und „Der Cölibatszwangy (Bonn 1876). Außerdem erschien von ihm eine Ausgabe der Kanones und Dekrete des Tridentinischen Konzilso (gemeinsam mit Richter, Lpz. 1853).