Friedberg (Emil Albert von), namhafter Kirchenrechtslehrer, geb. 22. Dez. 1837 zu Konitz in Westpreußen, besuchte das Gymnasium zum Grauen Kloster in Berlin und widmete sich dann seit Herbst 1856 auf den Universitäten zu Berlin und Heidelberg jurist. Studien. Vorzüglich fühlte er sich durch Keller, dessen Pandektenvorlesungen er später (1861) herausgab, sowie durch Aemilius Ludw. Richter angezogen, durch welchen er speziell für das Kirchenrecht gewonnen wurde. Nachdem er seit n1859 in der gerichtlichen Praxis beschäftigt gewe⸗ „sen war, habilitierte er sich im Oktober w1862 an der tberliner Universität für Kirchenrecht und Staatsefrecht, worauf er 1865 als außerord. Professor nach Halle berufen ward. Er übernahm 1868 eine ord. Professur zu Freiburg i. Br., folgte 1869 einem „Rufe als ord. Professor des Kirchenrechts nach Leipzig, erhielt 1874 den Orden der Württembergischen Krone und damit den Trais. In Adel, 1881 den Titel eines Geh. Hofrats. In seinen Schriften dringt F. auf Wahrnehmung der Rechte des Staats gegenüber der katholischen und auf Gestaltung eines frischern, freiern Lebens in der prot. Kirche. Besonders zu nennen sind: De finium inter ecclesiam et civitatem regundorum judicio, quid medii aevi doctores et leges statuerintyo (Lpz. 1861), «Ehe und Eheschließung im deutschen Mittelaltero (Berl. 1864), «Das Recht der Eheschließung in seiner geschichtlichen Entwickelungo (Lpz. 1865), Die evang. und * Kirche der neu einverleibten Länder in ihren Beziehungen zur preuß. Landeskirche und zum Staatev (Halle 1867), »„Aus deutschen Bußbücherno (Halle 1868), „Das Veto der Regierungen bei Bischofswahlen in Preußen und der oberrhein. Kirchenprovinzo (Halle 1869), Agenda wie es in des Churfürsten zu Sachsen Lande in den Kirchen gehalten wirdo (Halle 1869), «Die Geschichte der Civilehes (Berl. 1871), „Der Staat und die kath. Kirche im Großherzogtum Baden seit 18605 (2. Aufl., Lpz. 1873), Die Grenzen zwischen Staat und Kircher (3 Bde., Tüb. 1872), „Johannes Baptista Baltzerd (Lpz. 1873), Der Staat und die Bischofswahlen⸗ (2 Bde., Lpz. 1874), „Aktenstücke zum ersten Vatikanischen Konzils (Tüb. 1872), »Aktenstücke, die altkath. Bewegung betreffendo (Tüb. 1876), Verlobung und Trauungy(Lpz. 1876), «Die Grundlagen der preuß. Kirchenpolitik unter König Friedrich Wilhelm IV.v (Lpz. 1882), „Lehrbuch des 2 und evang. Kirchenrechtsov (Lpz. 1879), Das Collegium juridicumo (Lpz. 1882). Auch publizierte F. eine neue, und zwar die erste kritische, auf handschriftlicher Grundlage beruhende Ausgabe des «Corpus juris canonici v (Lpz. 1876 sg.) und der Quinque compilationes antiquae nec non collectio canonum Lipsiensiso (Lpz. 1882). Im Verein mit Richard Dove gibt F. seit 1864 die „Zeitschrift für Kirchenrechto (Freiburg) heraus.