Schwarzburg-Rudolstadt, ein deutsches souveränes Fürstentum, in Thüringen gelegen, umfaßt den größern Teil der schwarzb. Oberherrschaft (735 qkm) und den kleinern (östlichen) der Unterherrschaft (207 qkm), von denen der erstere wiederum aus zwei, der letztere aus drei getrenntliegenden Stücken Landes besteht. Das Gesamtareal beträgt 940,4 km. Die wichtigsten Orte sind Rudolstadt (s. d.), die Residenz, in der Oberherrschaft, und Frankenhausen (s. d.) in der Unterherrschaft. Das Land hat mehrere durch Naturschönheit ausgezeichnete Punkte, besonders in der am Nordabfalle des Thüringerwaldes gelegenen Oberherrschaft. Außer dem romantischen Thale der Schwarza (s. d.) werden die Klosterruinen Paulinzelle (s. d.) und (in der Unterherrschaft) die Trümmer der alten Kaiserburg auf dem Kyffhäuser (s. d.) häufig besucht. Die Einwohnerzahl betrug (1880) 80296, wovon 62936 auf die obere und 17360 auf die untere Herrschaft entfielen. In ersterer kamen auf die städtische Bevölkerung 18 186, in letzterer 6891 Köpfe. Die Gesamtheit bekennt sich zur evang.⸗luth. Kirche; man zählte (1880) nur 398 Katholiken und 45 Israeliten. Das Fürstentum hat 8 Städte und 159 Dörfer. Nach dem vorläufigen Ergebnis der Volkszählung vom 1. Dez. 1885 belief sich die Gesamtheit auf 83939 E. (Hierzu eine Karte: Königreich Sachsen, preußische Provinz Sachsen und Thüringische Staaten, S. 63.) Das Land ist in beiden Teilen gebirgig und namentlich im obern reich an Wald. In der Oberherrschaft, welche mit ihrem südl. Teile im Thüringerwalde liegt, ist der höchste Punkt der Wurzelberg und zwar dessen höchste Spitze, der Farmdentopf (872 m); in der Unterherrschaft der Kyffhäuser (466 m). Das Waldareal beträgt 43 Proz. (41240 ha) der Gesamtfläche, nur etwa 42 Proz. des gesamten Areals liegen unter dem Pfluge. In der Oberherrschaft ist der Hauptfluß die Saale, welche die Loquitz, Schwarza, den Schaalbach und Wüstenbach aufnimmt. Den unterherrschaftlichen Teil durchfließt die Wipper. Frankenhausen und Blankenburg sind besuchte Badeorte. Die Forstkultur ist besonders im Thüringerwalde von Wichtigkeit, wo sie für manche Ortschaften Hauptquelle des Erwerbs bildet. Die herrschaftlichen Forsten allein enthalten 19691 ha Waldareal. Vorherrschend ist Nadelholz. Der Bergbau liefert in der Oberherrschaft Eisen-, Kupfer-, und Alaunerze, Marmor und Schiefer. Im J. 1880 wurden gefördert 220362 Ctr. Eisenerz, darunter 5230 Ctr. zu Bereitung von Farben und 616 Cir. Vitriolschiefer. Der unterherrschaftliche Bergbau ist auf Braunkohlen beschränkt. Im J. 1880 wurden 836 480 Ctr. im Werte von 143397 Mark gefördert. Die Saline in Frankenhausen lieferte in demselben Jahre 18858 Ctr. Kochsalz. Die Viehzucht ist nicht ohne Bedeutung. Man zählte 1883 im Fürstentum 2813 Pferde, 19831 Stück Rindvieh, 39024 Schafe, 19544 Schweine, 14420 Ziegen und 4121 Bienenstöcke, darunter 1530 mit beweglichen Waben. Nach der Gewerbezählung vom 5. Juni 1882 beschäftigten sich 12777 Personen mit Land⸗ und Forstwirtschaft, 227 mit Bergbau, Hütten⸗ und Salinenwesen, 3347 mit Industrie der Steine und Erden, 536 mit Eisenverarbeitung, 38 mit Verarbeitung anderer Metalle, 9671 mit Gewerben, 926 mit Handelsgewerben. An Fabriken sind zu nennen: Woll⸗ und Tuchwarenfabriken, Spinnereien, Porzellanfabriken mit Porzellanmalereien, Tabaks⸗ und Cigarrenfabriken, Glashütten, Eisengießereien, Maschinenfabriken, Farben⸗, Bleiweiß⸗ und chem. Fabriken, Mühlen, Papiermühlen, Brauereien und Gerbereien. Außerdem sind zu erwähnen: Holzdrahtweberei, Holz-Steindruckereien, Tuchfabrikation hauptsächlich in Stadtilm, Seilerei in Schlotheim. Die Gesamtlänge der Chausseen in der Oberherrschaft beträgt 260,¾4, in der Unterherrschaft 40,6 Km. Die obere Herrschaft (Leutenberger Bezirk) wird von der Gera-Eichichter Bahn und der Saalbahn mit Zweigbahn Schwarza-Blankenburg berührt. Dem Deutschen Zollverein gehört das Land seit 1834 an. Als Glied des Deutschen Reichs sendet S. zum Bundesrat wie zum Reichstag je einen Abgeordneten. Durch das Gesetz vom 7. Febr. 1868 wurde die Staatsverwaltung neu organisiert; die Landeskollegien der Regierung, des Finanzkollegiums und des Konsistoriums wurden aufgehoben und die Geschäfte desselben auf das Ministerium als oberste Regierungsbehörde für alle Zweige der Staatsverwaltung übertragen. Für die rein geistlichen und kirchlichen Angelegenheiten wurde im J. 1881 im Ministerium ein besonderes Kollegium mit der Bezeichnung Kirchenrat eingesetzt. Seit dem 1. April 1868 bestehen 3 Landratsämter (Rudolstadt, Königsee, Frankenhausen), 7 Amtsgerichte, 6 Rent⸗ und Steuerämter, 3 Forstämter. Das Land erhielt 1816 eine ständische Verfassung, die durch die Verfassungsgesetze vom 21. März 1854 und 16. Nov. 1870 Umgestaltet wurde. Der Landtag besteht aus 16 Abgeordneten, von denen 4 von den Höchstbesteuerten gewählt werden und 12 aus allgemeiner, direkter Wahl hervorgehen. Mit dem Eintritt der Reichsgerichtsverfassung (1. Okt. 1879) wurde in Rudolstadt ein gemeinschaftliches Landgericht für das Fürstentum, den meininger Kreis Saalfeld und den preuß. Kreis Ziegenrück eingesetzt; dasselbe gehört zum thüring. gemeinschaftlichen Oberlandesgericht Jena. Zufolge einer mit Preußen geschlossenen Konvention werden seit 1868 die zu Zuchthausstrafen verurteilten männlichen Personen in Halle, die weiblichen in Delitzsch untergebracht. Die Geisteskranken werden vermöge einer mit Sachsen-Meiningen 1869 getroffenen Vereinbarung der zu Hildburghausen bestehenden Anstalt zur Heilung übergeben. Unter den Lehranstalten sind hervorzuheben: ein Gymnasium und ein Schullehrerseminar in Rudolstadt und in dem nahen Keilhau eine berühmte Privaterziehungsanstalt. In Rudolstadt befindet sich die fürstl. öffentliche Landeszibliothek mit 64000 Bänden und ein sehenswertes Naturalienkabinett. Im Gesamtbudget für die dreijährige Finanzperiode 1885—87 beträgt die Einnahme und Ausgabe 2024200 Mark; die Staatsschuld 4607000, die Aktiva 2620500 Mark. An Truppen stellt das Fürstentum das 3. (Füsilier⸗) Bataillon des zur 8. Division des 4. Armeekorps gehörigen 7. thüring. Infanterieregiments Nr. 96, dessen 1. und 2. Bataillon von Sachsen-Altenburg und den beiden Reuß gestellt werden. Das kleine Wappen zeigt den deutschen Reichsadler in Gold, das größere enthält die Zeichen der Landesteile, das kleine Wappen und einen goldenen Löwen in Blau und wird von sechs gekrönten Helmen bedeckt und von einem wilden Mann und einem wilden Weib gehalten. Landesfarben sind weiß und blau. Gemeinsam mit Schwarzburg-Sondershausen ist das 20. Mai 1853 gestiftete Schwarzburgische Ehrenkreuz. Geschichtliches. Dem Grafen Albert VII., Stifter der rudolstädtischen Linie (s. u. Schwarzburg), folgten 1605 seine Söhne Karl Günther (gest. 1630) und Ludwig Günther I. (gest. 1646), der seinen einzigen Sohn Albert Anton (gest. 1710) zum Nachfolger hatte. Dessen Sohn, Ludwig Friedrich J. (gest. 1718) veröffentlichte die dem Vater kurz vor seinem Tode erteilte Fürstenwürde, von welcher dieser keinen Gebrauch gemacht hatte, im J. 1711, nicht ohne heftigen Widerspruch Kursachsens. Erst unter Ludwig Friedrichs Sohn und Nachfolger Friedrich Anton wurden diese Streitigkeiten durch den Rezeß von 1719 beigelegt, desgleichen 1738 die Irrungen mit Kurbraunschweig, sodaß endlich 30. Mai 1754 der Fürst Johann Friedrich seinen Sitz im Fürstenkollegium zu Regensburg nehmen konnte. Als letzterer 1767 kinderlos starb, ging die Regierung auf dessen Vatersbruder, den hochbejahrten Ludwig Günther II. über, dem 1790 der Sohn Friedrich Karl und diesem 1793 der Sohn Ludwig Friedrich II. folgte. Letzterer, ein aufgeklärter Fürst, war rastlos bemüht, das Wohl und die Bildung seines Ländchens zu fördern, sah aber seine Bestrebungen durch die Zeitverhältnisse, namentlich durch die Kriegswirren von 1806 gehemmt. Er starb, nachdem er noch dem Rheinbunde zugetreten, 28. April 1807 und hinterließ das Land seinem unmündigen Sohne Friedrich Günther (s. d.), für den die Mutter, Karoline Luise, geborene Prinzessin von Hessen-Homburg (gest. 20. Juni 1854), als Obervormünderin die Regierung führte. Nachdem der junge Fürst 1814 die Regierung selbst übernommen und Mitglied des Deutschen Bundes geworden, wurden 1816 die Lehnsverhältnisse mit Preußen, an das alle Rechte der Krone Sachsen gegen das schwarzburgische Haus durch Beschluß des Wiener Kongresses übergegangen waren, dann 1823 mit Sachsen-Gotha, 1825 mit Sachsen-Coburg durch Abtretungen und Austauschungen von Gebietsteilen geordnet und aufgehoben. Außerdem verlieh der Fürst 2. Jan. 1816 dem Lande eine Verfässung, wonach eine aus 18 Mitgliedern bestehende, in gleicher Zahl aus dem Adel, dem Bürger- und Bauernstande durch Wahl hervorgehende Versammlung von sechs zu sechs Jahren das Wohl des Landes beraten sollte. Doch verzögerte sich die wirkliche Berufung bis zum J. 1821. Unter Mitwirkung dieser Stände kam im Laufe der Jahre eine Reihe fördernder Gesetze und Einrichtungen zu Stande. Dennoch ward auch S. in die Bewegung des J. 1848 heftig hineingerissen, welche ein neues erweitertes Wahlgesetz, desgleichen eine mit den übrigen thüring. Staaten getroffene Vereinbarung bezüglich einer Gemeindeordnung, einer Gerichtsorganisation (mit Geschworenengericht) zur Folge hatte. Die neue Verfassung kam jedoch erst 1854 zu Stande und wurde am 21. März vom Fürsten vollzogen. Durch Gesetz vom 8. April 1864 erhielt das Land eine auf dem Prinzip der Gewerbefreiheit beruhende Gewerbeordnung, und ein Gesetz vom 1. Okt. desselben Jahres führte das Allgemeine Deutsche Handelsgesetzbuch ein. Nachdem die fürsil. Regierung bei dem Bundesbeschlusse vom 14. Juni 1866 mit der 15. Kurie gegen den österr. Antrag auf Mobilmachung gestimmt, trat sie 29. Juni aus dem Deutschen Bunde und erklärte sich für Preußen und den von diesem in Aussicht genommenen Norddeutschen Bund. Fürst Günther starb 28. Juni 1867, und es folgte ihm in der Regierung sein Bruder Fürst Albert (geb. 30. April 1798). Wenige Tage darauf (1. Juli 1867) trat die Norddeutsche Bundesverfassung ins Leben, welche mehrfache Umgestaltungen der innern und polit. Verhältnisse des Fürstentums mit sich führte. Schon 26. Nov. 1869 starb Fürst Albert und ihm folgte sein einziger Sohn Georg Albert (geb. 23. Nov. 1838) in der Regierung. Vgl. Hellbach, Archiv von und für Schwarzburgy (Hildburgh. 1787); Junghans, „Geschichte der schwarzburgischen Regenteno (Lpz. 1821); Sigismund, Landeskunde des Fürstentums S.» (2 Bde., Rudolst. 1862 — 63); Leo, «Territorien des Deutschen Reichso (Bd. 2, Halle 1867).