FeedSachsen-Meiningen
GeschichteBrockhaus 1882

Sachsen-Meiningen, auch Sachsen-Meiningen-Hildburghausen genannt, ein deutsches Herzogtum in Thüringen, welches aus einer größern, am Thüringerwalde gelegenen halbmondförmigen, durchschnittlich nur etwa 15 km breiten Hauptmasse und 14 einzelnen, zum Teil sehr kleinen, exklavierten Parzellen besteht. Das Ganze begreift ein Areal von 2468,45 àkm. Historisch umfaßt das Herzogtum folgende fünf Hauptteile: 1) das Herzogtum Meiningen, als Stammland: 2) das Herzogtum Hildburghausen; 3) das Fürstentum Saalfeld; 4) die Grafschaft Kamburg nebst einem Teile des Amts Eisenberg; 5) die Herrschaft Kranichfeld. Der Boden des Landes ist meist gebirgig, aber von fruchtbaren Thälern durchschnitten, von denen das Werrathal das längste und bedeutendste. Hinsichtälich der Bewässerung gehört das Land zu drei verschiedenen Stromgebieten: dem der Weser (Werra), der Elbe (Saale) und dem des 11 (Steinach, Itz, Milz). Die Zahl der Bewohner belief sich 1880 auf 207 075 (101 418 männliche, 105 657 weibliche), wovon 64038 auf die Städte, 143037 auf das Land entfielen. Auf dem Quadratkilometer lebten somit durchschnittlich 84 Menschen. Die Bevölkerung ist vorwiegend protestantisch; daneben zählt man 2272 Katholiken, 1627 Jsraeliten, 32 Mennoniten, 117 Baptisten, 38 Freigemeindler. An Wohnplätzen begreift das Herzogtum 17 Städte, 403 Landgemeinden, darunter 27 Marktorte, außerdem 56 sonstige Gemarkungen, zusammen 476 Orte. (Hierzu Karte: Königreich Sachsen, preußische Provinz Sachsen und Thüringische Staaten, S. 63.) Die Waldungen des Landes sind von bedeutendem Umfange (102 980 ha oder 41 Proz. der Gesamtfläche) und ermöglichen eine bedeutende Holzausfuhr. Von den Forsten sind 39 Proz. Domänenwaldungen. Das Artland umfaßt ein Areal von 100 938 ha (40 Proz. der Bodenfläche). Der rege Ackerbau liefert meist ausreichend Getreide. Von Bedeutung ist auch die Viehzucht, insbesondere die Rindvieh- und Schafzucht; 1883 zählte man 5174 Pferde, 66 733 Rinder, 58940 Schafe, 45 136 Schweine, 26817 Ziegen. Unter den Produkten des Bergbaues, Hütten- und Salinenwesens, wodurch (1882) 447 Menschen beschäftigt wurden, stehen Salz und Eisen obenan. Die Produktion der beiden Salinen Salzungen und Sulza belief sich 1883 auf 424 720 Ctr. Kochsalz im Werte von 542 210 Mark, die von Eisenerzen auf 224820 Ctr., die von Roheisen auf 406 780 Ctr. im Werte von 1341 185 Mark (Maximilianshütte zu Unterwellenborn). Hochwichtig ist namentlich der Schieferreichtum des Landes bei Lehesten und Gräfenthal (im J. 1883 590 Betriebe für Tafel⸗ oder Griffelschiefer mit 3440 Arbeitern und einer Produktion von 807560 Ctr. im Werte von 1766266 Marh). überhaupt viel Industrie; während 1882 von Land⸗ und Forstwirtschaft 71932 Personen lebten, waren an der Industrie 92807, am Handel 15 146 beteiligt. Aus den Zweigen der gewerblichen Thätigkeit sind noch hervorzuheben: die Fabrikation von Eisengußwaren 6 Werke), von Glas (6 Hütten), Porzellan (26 Fabriken mit 2606 Arbeitern), Zündwaren (2), Farben (9); ferner die Fabrikation von Nähmaschinen (5), von Holzwaren, Kisten, Schachteln, Fässern u. s. w., insbesondere aber von Spielwaren, die zu Sonneberg (s. d.Wihren Mitkelpunkt hat und gegen 1500 Personen beschäftigt; die Fabrikation von Papiermacheé und Steinpappe (1148 Betriebe mit 2982 erwerbthätigen Personen). Die Textilindustrie ist vertreten durch 13 größere Wollspinnereien, 18 Webereien mit zusammen 1589 beschäftigten Personen (hauptsächlich Flanellfabrikation in Pößneck). Leder liefern 10 größere, 64 kleinere Gerbereien (für den Export besonders Saalfeld und Pößneck). In Betreff der Industrie in Konsumtibilien sind vor allem die Bierbrauereien zu nennen, deren 1883 im Herzogtum 197 im Betriebe waren; außerdem bestehen 14 Branntweinbrennereien, 15 Fabriken für Tabak und Cigarren, 4 Essigfabriken, sowie 373 Getreidemühlen. Die Gesamtlänge der Kunststraßen betrug Ende 1884 1753 km, die der Eisenbahnen (Werrabahn, Gerabahn, Feldabahn, Saalbahn, Meiningen-Schweinfurter, sowie Erfurt-Ritschenhäuser Eisenbahn u. a.) Ende 1885 178,2 km. Das Land besitzt die Universität zu Jena gemeinschaftlich mit den übrigen ernestinisch-sächs. Häusern. An andern wissenschaftlichen Anstalten hat es Gymnasien zu Meiningen und Hildburghausen, Realgymnasien in Meiningen und Saalfeld, ein Schullehrerseminar zu Hildburghausen, eine höhere Bürgerschule in Sonneberg; überall sind treffliche Bürger⸗ und Volksschulen. Die Staatsverfassung ist konstitutionell-monarchisch. Der Landtag besteht nach dem Wahlgesetz vom 24. April 1873 aus 24 Abgeordneten, von denen 4 von den höchstbesteuerten Grundbesitzern, 4 von denen, welche die höchste Personalsteuer zahlen, und 16 Abgeordnete von den übrigen Angehörigen des Herzogtums gewählt werden. Der oberste Justizhof ist das gemeinschaftliche Oberlandesgericht in Jena, ferner bestehen gemeinschaftliche Landgerichte zu Meiningen (mit Schwurgericht) und Rudolstadt (mit Schwurgericht in Gera) und 16 Amtsgerichte. Eine sehr nützliche Wirksamkeit haben die seit 1835 allgemein eingeführten Friedensgerichte Schiedsmänner) und freien Gerichtstage; beide dienen zur gütlichen Beilegung, resp. Austragung privatrechtlicher Streitigkeiten im Wege kostenfreier Behandlung. Die oberste Landesbehörde ist das Staatsministerium zu Meiningen mit fünf Abteilungen: 1) für das herzogl. Haus und auswärtige Angelegenheiten; 2) für das Innere, welcher vier Landratsämter untergeordnet sind; 3) für Justiz; 4) für Kirchen⸗ und Schulsachen, unter welcher die Kirchen⸗ und Schulämter die Lokalgeschäfte besorgen; 5) für die Finanzen, welcher 14 Amtseinnahmen und 4 Forstdepartements untergeben sind. Nach dem Etat von 1884—86 ist die jährliche Einnahme der Domänenkasse veranschlagt auf 2 106 800, der Landeskasse auf 2902970, die Ausgaben aus der Domänenkasse auf 1558 300, der Landeskasse auf 2902 970 Mark. Die Staatsschuld belief sich 31. Dez. 1883 auf 12606 717 Mark, einschließlich 5142000 Mark Prämienanleihe. Derselben steht ein Aktivum von 10254092 Mark gegenüber. Die Militärverwaltung ging 1. Okt. 1867 vertragsmäßig an Preußen über (Meiningen und Coburg-Gotha stellen zusammen das zur 22. Division und zum 11. Armeekorps gehörige 6. thüring. Infanterieregiment Nr. 95). Im deutschen Bundesrat hat S. eine Stimme, in den Reichstag wählt es zwei Abgeordnete. Das Wappen besteht aus einem quadrierten Hauptschild mit den Zeichen von Thüringen, Henneberg, Römhild und Meißen und einem gekrönten Mittelschild mit dem sächs. Rautenkranz über fünf schwarzen Balken in goldenem Feld. Landesfarben sind Grün und Weiß. Geschichtliches. Die Linie Sachsen-⸗Meiningen wurde durch Ernsts des Frommen dritten Sohn, Bernhard, 1680 gegründet. Ihm folgte 1706—24 sein ältester Sohn, Ernst Ludwig, indem dessen jüngere Brüder, Friedrich Wilhelm und Anton Ulrich, ihm die Regierung überließen. Von Ernst Ludwigs Söhnen starb der ältere, Ernst Ludwig II., 1729, der jüngere, Karl Friedrich, 1743. Hierauf führten die beiden Oheime, Friedrich Wilhelm und Anton Ulrich, die Regierung gemeinschaftlich, bis ersterer 1746 starb. Anton Ulrich regierte nun allein bis 1763, und ihm folgten seine beiden Söhne aus zweiter Ehe, Karl und Georg, unter der Vormundschaft der Mutter. Georg, der nach des Bruders Tode 1782 allein regierte, erwarb sich besonders durch Förderung der Landwirtschaft und des Gewerbwesens wie durch Verbesserung der Schulen große Verdienste. Er führte 1801 das Erstgeburtsrecht ein, und ihm folgte 1803 sein minderjähriger Sohn Bernhard Erich Freund, welchem bei dem gothaischen Erbteilungsvertrage von 1826 das Stammland nebst dem gemeinschaftlich mit Gotha besessenen Römhild verblieb; außerdem 2a er das Herzogtum Hildburghausen, sowie die Landesteile Saalfeld, Kamburg und Kranichfeld. Infolge dessen wurden 1828 und 1829 das Ministerium und die Behörden für Verwaltung und Rechtspflege, mit strenger Trennung dieser beiden Zweige, neu gestaltet und das neue Grundgesetz für sämtliche Landesteile als vertragsmäßige, konstitutionelle Verfassung 23. Aug. 1829 bekannt gemacht. Dieselbe bildete seitdem die Grundlage sowohl für die weitern Entwickelungen als auch für alle zwischen der Regierung und Volkspartei geführten Verfassungskämpfe, besonders hinsichtlich der sehr reichen Domänen. Dieser letztere Streit wurde erst 1871 dahin beigelegt, daß dem herzogl. Hause drei, dem Lande zwei Fünftel der Domänen überwiesen sind. Am 1. Jan. 1834 schloß sich das Herzogtum dem Deutschen Zollverein und 1838 dem süddeutschen Münzverein an. Der Landtag 1843 —44 nahm das königl. sächs. Strafgesetzbuch mit einigen Modifikationen an, das 1. Aug. 1844 in Kraft trat. Auf dem Landtage von 1846 einigten sich Regierung und Stände über Aufhebung aller Steuerbefreiungen gegen Entschädigung aus der Staatskasse und über die Beseitigung der Patrimonialgerichtsbarkeit, welche mit dem J. 1847 aufhörte. Die Bewegungen des J. 1848 veranlaßten auch in Sturmpetitionen und Tumulte, und die Regierung sah sich genötigt, Preßfreiheit, Vereins⸗ und Bewaffnungsrecht zu bewilligen und, von andern neuen Einrichtungen abgesehen, aus den obern 9⁰ Sachsen-Teschen (Herzog von) Verwaltungsbehörden das herzogl. Staatsministerium zu Dainmterurs 1849 erfolgte die Entlassung des Ministeriums Speßhardt, an dessen Stelle das Ministerium Wechmar trat, mit dem in den innern Angelegenheiten ein Umschlag begann. Nach außen trat das Ministerium der preuß. Union bei, beschickte den Reichstag in Erfurt und hielt fest an der preuß. Politik. Bei Ausbruch des Deutschen Krieges von 1866 stellte sich der Herzog von S. auf die Seite Österreichs, was zur Folge hatte, daß er 20. Sept., um die Selbständigkeit des Herzogtums zu retten, zu Gunsten des Erbprinzen Georg II. (. d.) abdankte; dieser schloß 8. Okt. den Frieden mit Preußen ab und trat dem Norddeutschen Bunde bei. Um den Anforderungen des Norddeutschen Bundes und später des Deutschen Reichs gerecht zu werden, erfolgte eine gegen früher bedeutend erhöhte Steuerbelastung. Zu diesem Zwecke mußte die Leistungskraft des relativ nicht reichen Landes sehr angespannt werden, weshalb möglichste Ersparung und Vereinfachung des staatlichen Haushaltes und allseitige Förderung der Landeskultur angestrebt werden. Diese Aufgabe hatten die neuesten legislativen und administrativen Thätigkeiten im Auge. Dahin gehören: Reduktion der frühern 11 Verwaltungsämter auf 4 Verwaltungskreise (Meiningen, Hildburghausen, Sonneberg, Saalseld), 1867 Einführung, resp. Feststellung der Klassen⸗ und Einkommensteuer, 1869 Gesetze über Grundsteuer, Zusammenlegung der Grundstücke und Ablösung der Gutsrechte, 1870 Vertrag mit Coburg-Gotha und Rudolstadt wegen Mitbenutzung der Irrenanstalt zu Hildburghausen, 1872 Aufhebung des lehnsherrlichen Obereigentums, 1878 Besteuerung der Wanderlager. Andere wichtige Reformen brachten auf dem Gebiete des Schulwesens das Volksschulgesetz vom 22. März 1875 und auf kirchlichem Gebiete die Einführung einer Synodalordnung durch Gesetz vom 4. Jan. 1876 mit dem Nachtragsgesetz vom 1. April 1882, sowie das Dissidentengesetz vom 7. Dez. 1878.

Brockhaus’ Conversations-Lexikon. Allgemeine deutsche Real-Encyklopädie13. Aufl., Leipzig: Brockhaus 1882–1887 · Bd. 14, S. 88Scan: Polnische Nationalbibliothek (Polona) · gemeinfrei

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