Schwelle, bei steinernen Thüren der untere horizontal liegende, mit seiner Oberfläche über den Fußboden etwas hervortretende Teil des Thürgerüstes, an dessen Vorsprung sich die Thürflügel anlegen; bei hölzernen Thüren das auf den Fußboden oder die Dielung genagelte Brett (Schwellbrett); bei Fachwänden das unterste auf Mauerwerk oder auf Balken ruhende horizontale Holzstück, in welches die Säulen oder Ständer eingezapft werden. Man unterscheidet insbesondere hierbei: Grundschwellen, die S. der untersten auf Mauer stehenden Wand, und Saumschwellen oder diejenigen der obern Fachwände, welche sonach auf Balken ruhen. Bei Substruktionen heißen S. (Schwellrost) die auf dem Grundboden direkt aufliegenden, rechtwinkelig übereinander gelegten Hölzer Duer-und Langschwellen), welche zur Aufnahme der Bohlung und des Mauerwerks dienen; bei Dachstühlen die zur Verteilung des Drucks dienenden Hölzer, die rechtwinkelig über den Dachbalken liegen und in welche die Stuhlsäulen eingezapft werden (Stuhlschwellen).