Segelordre ist der einer Flotte oder einem Kriegsschiff erteilte Befehl, wohin es zu steuern hat, und deckt sich mit der Marschordre eines Truppenteils. —
Brockhaus’ Conversations-Lexikon. Allgemeine deutsche Real-Encyklopädie13. Aufl., Leipzig: Brockhaus 1882–1887 · Bd. 14, S. 658Scan: Polnische Nationalbibliothek (Polona) · gemeinfrei