Sklaveneinfuhr mit dem J. 1808 aufhören sollte, welche Bestimmung demnach infolge der Annahme dieser Verfassung später Landesgesetz wurde; ein Antrag, sie für Piraterie zu erklären, unterlag jedoch. Wie notwendig ein solches Gesetz war, geht aus der Thatsache hervor, daß Südcarolina 1804 —8 allein gegen 50000 Schwarze importierte. Der mit jedem Jahre größer werdende Bedarf der Pflanzerstaaten wurde fortan von den an den Norden grenzenden Südstaaten gedeckt, welche sich auf die Negerzüchtung im großen legten und die Schwarzen vorteilhaft in den Süden verkauften. Seit 1788 brachte Wilberforce (s. d.), von Pitt, For, Smith u. a. unterstützt, die Sklavereiangelegenheit im brit. Parlament wiederholt zur Verhandlung. Aber erst 1792 faßte das Unterhaus mit geringer Majorität den Beschluß, daß der brit. Sklavenhandel mit dem J. 1795 aufhören solle. Die Maßregel scheiterte indessen, weil sich das Oberhaus widersetzte. In Frankreich erklärte die Nationalversammlung unter dem härtesten Widerstande der Pflanzer durch ein Dekret von 1790 die völlige Freiheit der Sklaven in den franz. Kolonien und führte durch diesen unvorbereiteten Akt die Katastrophe auf Santo-Domingo (s. Haiti) herbei. Dennoch machte Wilberforce 1796 im Unterhause abermals den Vorschlag, den Negerhandel mit dem 1. März 1798 ana wo aufzuheben. Der Widerstand war zwar diesmal weniger heftig, allein auch die Freunde der Neger vereinigten sich dahin, die tiefeingreifende Reform bis auf ruhigere Zeit zu verschieben. Das African-⸗Institution schlug jetzt einen neuen Weg ein, indem es zu Sierra Leone (s. d.) die erste Niederlassung gründete, die die Gesittung und Gewöhnung der Neger zu Feldbau und Gewerben bezweckte. Nachdem Fox 1806 die Sklavenfrage wieder vor das Parlament gebracht, gelang es endlich den von der öffentlichen Meinung unterstützten Ministern, in der Sitzung von 1807 bei beiden Häusern den Abolition Act of Slavery durchzusetzen, wonach der brit. Negerhandel mit dem 1. Jan. 1808 aufhören mußte. Die Freistaaten Südamerikas erklärten schon mit ihrer Losreißung von Spanien die S. überhaupt für aufgehoben. In Frankreich jedoch ließ Bonaparte im Angesicht der Ereignisse auf Haiti die Negersklaverei in den Kolonien gesetzlich wieder einführen. Erst mit dem Frieden von 1814 vermochte die brit. Regierung die Mächte zu dem Versprechen eines Zusammenwirkens in der Unterdrückung des Negerhandels zu bewegen. Im J. 1815 verboten die Staaten am La-Plata den Negerhandel. In den Vereinigten Staaten passierte der Versuch, den Sklavenhandel mit dem Tode zu bestrafen, 1819 zwar das Repräsentantenhaus, stieß aber im Senat auf Widerspruch und wurde also nicht Gesetz. Infolge von Unterhandlungen, die 1816 zu London mit Österreich, Preußen, Rußland und Frankreich stattfanden, entschloß sich letzteres, den Negerhandel aufzugeben und zu den gemeinsamen Maßregeln mitzuwirken. Dänemark hatte diesen Handel schon 1803 verboten und bekräftigte seinen Entschluß im Kieler Frieden von 1814. Schweden schloß 1813 schon mit England einen Vertrag zur Unterdrückung des Negerhandels, dem 1814 die Niederlande im Frieden zu Gent beitraten. Spanien und Portugal mußten 1814 im Frieden zu Wien dem Sklavenhandel nördlich der Linie entsagen. Spanien gab hierauf 1817 gegen die Entschädigung von 400000 Pfd. St. den Sklavenhandel gänzlich auf; Portugal folgte 1823 y für die Summe von 300000 Pfd. St. Brasilien behielt 1820 die Sklavenzufuhr für einige Häfen offen und schaffte dann den Handel durch Verträge von 1826 und 1830 ab. Zugleich sollten sämtliche verbundene Mächte gegenseitig auf des Sklavenhandels verdächtigen Schiffen ein Durchsuchungsrecht üben. Doch Frankreich und die Vereinigten Staaten wiesen die unter Umständen gefährliche Maßregel entschieden zurück. Seit 1819 bildete sich in England eine Gesellschaft zur Kolonisierung von Negern in Afrika. Der Verein kaufte die Insel Sherbro an der Sierra Leoneküste und brachte 1820 eine Menge Neger aus den Kolonien dahin, die jedoch gegen die Eingeborenen nicht aufkommen konnten. Im J. 1821 stifteten die Nordamerikaner auf dem Kap Mesurado eine Kolonie von freigelassenen Negern, die 1823 den Namen Liberia (s. d.) annahm und mehr auf die Lahmlegung der abolitionistischen Bestrebungen in der Union gerichtet war. Da der Negerhandel trotz aller Verträge insgeheim von Portugiesen, Spaniern und Franzosen (bis 1830) fortgesetzt wurde, stellte die brit. Regierung, die der Übereinkunft gemäß die Seepolizei üben sollte, schon seit 1816 an der Küste von Sierra Leone Kreuzer auf, die auf die Sklavenschiffe Jagd machen mußten. Doch fruchtete diese Maßregel nur wenig, denn die Schiffe konnten nur vor gemischte Kommissionen gestellt werden, wodurch die Verurteilung meist hintertrieben wurde. Die Sklaven in den brit. Kolonien waren seit 1784 unter ein Gesetz gestellt worden, welches unter anderm die grausame Behandlung verbot, die Ermordung der Sklaven mit Todesstrafe belegte und die Züchtigung der Neger einschränkte. Bald hatte man indessen diese Reform vergessen. Buxton lenkte deshalb 1823 die Aufmerksamkeit des Parlaments auf die Lage der Sklaven, und es kamen nun neue Reformen zu Stande. Man sorgte für die Erziehung der Neger, legitimierte ihre Ehen, verbot die Trennung ihrer Jamilien, gewährte dem Sklaven das Recht des Freikaufs aus dem Nebenverdienst und beschränkte mehrfach die Willkür der Herren. Im März 1824 ließ Canning den Sklavenhandel für Straßenraub erklären und 1831 gab die Regierung alle brit. Kronsklaven ohne Entgelt frei. Im J. 1831 kam mit Frankreich ein Vertrag zu Stande, nach welchem sich beide Mächte das Durchsuchungsrecht verdächtiger Schiffe gestatteten. In der Parlamentssitzung von 1833 wagte endlich die brit. Regierung, unterstützt von der öffentlichen Meinung, die letzte Hand an die Beseitigung der S. zu legen. Lord Stanley brachte 14. Mai im Parlament einen Gesetzentwurf ein, der die Emancipation aller brit. Sklaven vom 1. Aug. 1834 beanträgte. Doch sollte jeder Sklave ein Art Lehrzeit bestehen, die für die Haussklaven bis zum 1. Aug. 1838, für die Feldsklaven bis 1840 dauern sollte. Den Pflanzern wurde die Summe von 20 Mill. Pfd. St. als Entschädigung aus Staatsmitteln bewilligt. Die Bill ging schließlich in beiden Häusern durch und wurde 28. Aug. 1833 vom Könige bestätigt. Die Neger hatten indessen auf völlige Freiheit gehofft, und das Verhältnis zwischen ihnen und ihren Herren ward mit der neuen Einrichtung so schwierig, daß den Sklavenhaltern selbst das Institut der Lehrzeit sehr bald als Mißgriff erschien. Am 1. Aug. 1838 erfolgte deshalb die gänzliche Freilassung sämtlicher Sklaven in den brit. Kolonien, die überall in größter Ordnung vor sich ging. Die Zahl der Befreiten belief sich auf 639000, wovon allein 322000 auf Jamaila kamen. Die Emancipation der Sklaven lähmte allerdings einige Jahre die brit. Kolonien; allein der Raubbau, den die Plantagenaufseher während der Abwesenheit der Herren (absentism) getrieben hatten, trug mehr zu der nach 1838 eintretenden Krisis und den massenhaften Bankrotten bei als die Emancipation selbst. Um die westind. Pflanzer mit Arbeitern zu versorgen, führte man später Kulis aus Ostindien ein und machte aus den im Sklavenhandel weggenommenen Negern Tagelöhner. Diese mußten jedoch mit den Pflanzern einen harten Kontrakt auf 14 Jahre schließen, wodurch die S. gewissermaßen wieder eingeführt worden ist. In Frankreich geschah seit dem Verluste von Santo-Domingo für die Abschaffung der S. in den Kolonien ernstlich nichts und zur Milderung des Loses der Neger sehr wenig. Ein Gesetz vom 21. April 1834 schaffte endlich das alte blutige Gesetzbuch Ludwigs XIV., den Code noirv, ab. Andere Maßregeln, welche die Pflege, die Disciplin, die Arbeitszeit, den Unterricht, die Chen, den Loskauf u. s. w. der Sklaven regelten, milderten zwar die Lage derselben, konnten aber das Institut der S. nicht erschüttern. Namentlich hintertrieb die Aussicht auf eine Entschädigungssumme von 12 Mill. Frs. an die Pflanzer wiederholt die Abschaffung der S. Erst in der Revolution von 1848 wurden plötzlich die Sklaven in allen franz. Kolonien für frei erklärt und ihnen die vollen Rechte der Weißen gegeben. Die Zahl der Befreiten betrug etwa 250—300 000 Köpfe. Die Pflanzer gerieten durch diese unvorbereitete Veranderung in große Not, da die befreiten Neger anfangs selbst um hohen Lohn nicht arbeiten wollten. Produktion und Handel gerieten in größten Verfall. Die Zuckerernten in Westindien erreichten kaum ein Viertel der frühern; viele Pflanzer verarmten und sahen sich von den zügellos herumschweifenden Regern bedroht. Erst allmählich, besonders seit 1850 gelang es, die Ordnung und damit eine freie Arbeitsthätigkeit herzustellen. Ein im Mai 1854 publizierter Senatsbeschluß sprach den Grundsatz aus, daß die S. in den franz. Kolonien nie wiederhergestellt werden kann. Am verhängnisvollsten gestaltete sich die Sklavenfrage für die Vereinigten Staaten von Amerika. Das Institut war den brit.⸗nordamerik. Kolonien vom Mutterlande anfangs gegen den Protest der Kolonisten aufgedrungen worden, befestigte sich aber allmählich unter dem Einfluß polit. und ökonomischer Verhältnisse. Seit der Unabhängigkeit der Union schafften die nördl. Staaten, deren wirtschaftliche Verhältnisse die freie Arbeit begünstigten, die S. nach und nach ab oder nahmen sie gar nicht auf. Dagegen erstarkte dieselbe in den Südstaaten, namentlich durch den ungeheuern Aufschwung, welchen der Baumwollbau infolge der von Whitney 1793 erfundenen Cotton-Gin-Maschine nahm. Vor ihm traten Tabak⸗, Reis- und Zuckerbau in die zweite und dritte Linie. Das Interesse der Sklavenhalter an dem Bestande und der möglichsten Ausdehnung der S. wuchs mit der Bedeutung der Baumwolle als größtem amerik. Stapelartikel im Weltmarkt, mit der Baumwolle aber wurde die S. bis zum Ausbruch des letzten Bürgerkriegs zum bestimmenden Faktor der amerik. Politik. Die Zahl der Sklavenbevölkerung in den Südstaaten, welche 1790 nur 697879 Köpfe betrug, war 1860 bis auf 3949557 Köpfe gewachsen. Der Gegensatz zwischen der freien Arbeit des Nor-⸗ dens und der Sklavenarbeit des Südens, welche sich beide auszudehnen und einander Boden abzugewinnen suchten, nahm aus diesen Gründen eine polit. Färbung an und gestaltete sich zu einem immer heftiger werdenden Kampfe um die Suprematie in der Union. Während der Norden die S. in ihre bisherigen Grenzen einschränken wollte, strebte der Süden, dieselbe zu nationalisieren und neue Gebiete für dieselbe zu erwerben. Namentlich entbrannte der Hader stets mit drohender Heftigkeit „wenn der Eintritt eines neuen Gebietes als selbständiger Staat in die Union stattfinden sollte, indem es sich hierbei um die den Unionsgewalten zustehende Entscheidung handelte, ob dem neuen Staate die Erlaubnis zum Sklavenhalten zu geben sei. Schon 1820, bei Eintritt des Missourigebietes, kam unter heftigen Reibungen das sog. Missouri-Kompromiß zu Stande, wonach in den Gebieten nördlich vom 36. die S. für immer ausgeschlossen sein sollte. Auf nationalökonomischem Gebiete traten die Sklavenhalter für den Freihandel, als die durch ihre Produktionsverhältnisse gebotene Handelspolitik, ein, die Industriellen des Nordens dagegen verlangten zu ihrem Schutze hohe Zölle, oder wenigstens höhere, als der Süden bewilligen wollte. Südcarolina, unter Führung Calhouns, anullifiziertes die Tarifgeseze und fand die energische Unterstützung des ganzen Südens, sodaß fortan länger als 30 Jahre freihändlerische Grundsätze im Zolltarif überwogen. Indessen hatte die Sklavenhaltermacht sich auch auf dem Gebiete der nationalen Politik immer mehr Geltung zu verschaffen gewußt. So vereitelte sie 1825 den Kongreß von Panama, welcher einen Bund sämtlicher amerik. Staaten gründen sollte, weil sie sich an dem Geiste allgemeiner Emancipation in den mittel⸗ und südamerik. Staaten stieß; so verweigerte sie die Anerkennung der Negerrepublik Haiti, weil diese die inländischen Sklaven zur Nacheiferung veranlassen könne. Dieses wachsende übergewicht des Südens fand seinen naturgemäßen Gegendruck in den Abolitionistengesellschaften des Nordens unter Tappan und Follen, Garrison und Philipps, welche übrigens jede Beteiligung an der Politik verschmähten und sich in ihrem Wirken für sofortige und unentgeltliche Aufhebung der S. lediglich auf Propaganda durch Wort, Schrift und That beschränkten, weil sie die Konstitution als Pakt mit den Sklavenhaltern nicht anerkannten. Die Kluft wurde jetzt mit jedem Jahre größer. Zwar gelang es dem Süden nicht, die Abolitionisten zu unterdrücken, allein die wichtigsten Grundrechte des Volks, wie Beförderung von Schriftstücken durch die Post, Petitions⸗ und Rederecht wurden erheblich beschränkt. Von viel größerer Tragweite war aber die Aufnahme von Texas als