Sterbelehn, diejenige Art der Lehnware (s. Laudemium), welche bei einem durch den Tod herbeigeführten Wechsel in der Person des Lehnsherrn oder des Beliehenen entrichtet werden mußte.
Brockhaus’ Conversations-Lexikon. Allgemeine deutsche Real-Encyklopädie13. Aufl., Leipzig: Brockhaus 1882–1887 · Bd. 15, S. 213Scan: Polnische Nationalbibliothek (Polona) · gemeinfrei