Subskription (lat.), die durch Namensunterschrift übernommene Verpflichtung, sich an irgend einem Unternehmen, besonders an einem künstlerischen oder litterarischen zu beteiligen. Man veranstaltet S., um schwierige Unternehmen rücksichtlich des Kostenpunktes oder des Ertrags sicherzustellen. Werden alle Bedingungen erfüllt, zu denen sich der Unternehmer hierbei rücksichtlich der Lieferungszeit, der Beschaffenheit des Gegenstandes u. s. w. verbindlich macht, so ist der Subskribent auch rechtlich gehalten, seiner Verpflichtung zur Teilnahme nachzukommen. Andererseits ist er berechtigt, die bereits bezogenen Hefte oder Bände eines Werks zurückzugeben, falls Preis oder Umfang nicht eingehalten werden. Der Subskriptionspreis ist meist zum Vorteil des Subskribenten niedriger gestellt als der spätere gewöhnliche Kaufpreis der Sache. Die S. unterscheidet sich von Pränumeration (s. d.) oder Vorausbezahlung.