FeedStipulation
Recht & StaatBrockhaus 1882

Stipulation (lat.) war im röm. Civilrecht ein formeller Rechtsakt, bei welchem der Gläubiger (stipulator) gewöhnlich vor Zeugen fragte, ob der Schuldner (Promissor) eine bestimmte Leistung gewähren wolle, worauf der Schuldner diese Frage mit entsprechenden Worten bejahte, z. B. Centum dare spondes? spondeo. Es entsprang aus diesem Rechtsakt die actio ex stipulatu, bei welcher der Entstehungsgrund der Verbindlichkeit nicht besonders erwiesen zu werden brauchte. S. gewährten auch die Möglichkeit, Forderungen aus weniger gangbaren Verträgen, für welche es an einer Klageformel fehlte (sog. Innominatkontrakte), verfolgbar zu machen, indem man deren Inhalt in

Brockhaus’ Conversations-Lexikon. Allgemeine deutsche Real-Encyklopädie13. Aufl., Leipzig: Brockhaus 1882–1887 · Bd. 15, S. 245Scan: Polnische Nationalbibliothek (Polona) · gemeinfrei

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