Taucherapparate nennt man Vorrichtungen, welche ein längeres Verweilen unter dem Wasser ermöglichen. Dahin gehört zunächst die Taucherglocke. Dieselbe besteht aus einem großen, luftdichten, glockenförmigen Gefäß, welches mit der Offnung auf das Wasser gesetzt und versenkt werden kann, ohne daß es vom Wasser gefüllt wird. Die in der Glocke befindliche Luft verhindert den Eintritt des Wassers in dieselbe, und der offene Boden gestattet eine freie Bewegung des Tauchers innerhalb der Glocke. Diese Erfindung ist seit dem Anfang des 16. Jahrh. bekannt und hat allmählich Verbesserungen erfahren. Dahin gehören Glasfenster im obern Teile, Schläuche mit Druck- und Saugpumpen zum Einbringen frischer und Wegnahme verdorbener Luft. Immerhin aber hatte die Taucherglocke zwei große Übelstände, die ihre Anwendung sehr beschränkten und zur Erfindung anderer Apparate führten. Der Taucher konnte wohl Gegenstände vom Meeresgrunde heraufholen, die sich recht unter der Glocke befanden, wurde aber durch die Glocke behindert, Arbeiten, z. B. Ausbesserungen an Schiffsböden u. dgl. vorzunehmen, die seitwärts oder über der Glocke angegriffen weren mußten. Ebenso durfte man sich mit der Glocke nicht in größere Tiefen wagen, weil sich dann die in ihr enthaltene Luft zu sehr verdichtete und einen zu großen Druck auf den menschlichen Körper ausüÜbte. Man erfand deshalb den sog. englischen Taucherapparat, welcher aus einem wasserdichten ledernen Anzuge besteht, der über den ganzen Körper des Tauchers gezogen wird, und dessen Kopfteil einen Helm mit Augengläsern bildet. Von dem Helme führen Schläuche nach einer Druckpumpe, mit der dem Taucher die nötige Luft zum Atmen zugeführt wird. Da jedoch diese Luft in „den Anzug strömt, so strebt sie den Taucher stets zu heben, und er muß deshalb mit schweren Bleigewichten belastet werden. Dieser Apparat gewährt den Vorzug einer freiern Bewegung für den