Totengericht, ein merkwürdiger Bestandteil der ägypt. Mythologie. — 125. Kapitel des ägypt. Totenbuchs wird dargestellt, wie der Verstorbene an der Hand der Göttin der Wahrheit in den Gerichtssaal der Unterwelt vor den Totenkönig Osiris tritt. Hier thront der Gott auf der dem Eingange gegenüberstehenden Seite. In der Mitte ist eine große Wage aufgerichtet. Die Straußfeder, das Symbol der Wahrheit, liegt in der einen, das Herz des Toten liegt in der andern Wagschale. Ein weibliches Nilpferd fungiert als Ankläger. In der Höhe sitzen 42 Götter, deren jeder über eine der 42 Hauptsünden, über welche sich der Verstorbene zu rechtfertigen hat, besonders wacht. Die Götter Horus und Anubis sind mit dem Wägen des Herzens beschäftigt. Der ibisköpfige Thoth, der Rechtfertiger, verzeichnet das Resultat, welches natürlich jederzeit als ein günstiges vorausgesetzt wird. Dies ist das T. in der ägypt. Unterwelt. Nach Diodor wurde aber schon vor dem Begräbnis ein menschliches Gericht über den Verstorbenen gehalten. Ehe der Sarkophag auf dem heiligen See, ber den ihn der Fährmann Charon setzte, eingeschifft wurde, versammelten sich die Freunde und Verwandten des Toten nebst 42 Totenrichtern am Ufer. Jedem war es erlaubt, das Leben des Verstorbenen anzuklagen und ihm dadurch, wenn die Anklage vor den Richtern aufrecht erhalten werden konnte, das feierliche Begräbnis zu entziehen. Der Verleumder aber wurde hart bestraft. Selbst ungerechte und verhaßte Könige sollen, nach Diodors freilich zweifelhaftem Bericht, zuweilen auf diese Weise ihres Begräbnisses verlustig gegangen sein.