Tribünal hieß bei den Römern der erhöhte Ort, wo der Magistrat, namentlich der Prätor (s.d.), auf der sella curulis saß, wenn er die Jurisdiktion handhabte. Bei ihm fanden die Personen, welche en cousilium bildeten, seine Beisitzer, auch die Richter, denen er präsidierte, ihren Platz. Für das ordentliche Verfahren, sowie für jede Sache, welche Kognition und Dekret erforderte, übte der Sitte gemäß der Magistrat seine Thätigkeit stets vom aus. Dagegen brauchte er bei geringern Sachen, welche eine bloße Interlokution, eine Verfügung von kurzer Hand, auch einen schriftlichen Bescheid, z. B. auf ein Gesuch verlangten, das T. nicht zu besteigen, sondern konnte sie an jedem beliebigen Ort abmachen. In Rom stand das älteste T. des Prätor Urbanus auf dem Comitium und war gemauert. Später ward namentlich unweit des Vestatempels auf dem Forum ein solches errichtet, während anderswo zeitweilig ein T. aus Brettern aufgeschlagen wurde. Im Lager wurde für den Feldherrn, wenn er Gericht hielt, das T., wie es heißt, anfangs aus Rasen errichtet. Das Wort T. ist in den modernen Sprachgebrauch übergegangen, und zwar bezeichnet man mit Tribunäl einen Gerichtshof, besonders einen höhern (Appellationsgericht und Oberappellationsgericht), wie z. B. in Preußen bis 1. Okt. 1879 das ostpreußische T. zu Königsberg und das Obertribunal zu Berlin.