Vernageln heißt: ein Geschützrohr durch Eintreiben eines mit Widerhaken versehenen Nagels in das Zündloch auf Zeit unbrauchbar machen. Bei Hinterladern ist dies Mittel ganz überflussig, da zu dem Zwecke die Wegnahme oder die Zerstörung eines wesentlichen Teils des Verschlusses genügt. Das V. geschah sowohl beim eigenen Material, wenn man gezwungen war, dasselbe im Stich zu lassen, als bei erbeutetem feindlichen, welches man nicht fortzuschaffen oder zu behaupten vermochte.
Brockhaus’ Conversations-Lexikon. Allgemeine deutsche Real-Encyklopädie13. Aufl., Leipzig: Brockhaus 1882–1887 · Bd. 16, S. 217Scan: Polnische Nationalbibliothek (Polona) · gemeinfrei