FeedVic-Fezensac
ErdkundeBrockhaus 1882

Vic-Fezensac, Stadt im franz. Depart. Gers, Arrondissement Auch, an der Losze, zählt (1881) 3181 (Gemeinde 4195) C. und hat Weinbau, Handel mit Armagnac-Branntwein, Getreide und Wein sowie lebhaften Gewerbebetrieb. Vie-le-Comte, Stadt im franz. Depart. Puy-Döme, Arrondissement Clermont, Station der Linie St.⸗Germain des Fosseés-Nimes der Paris-Lyon-Mittelmeerbahn, zählt (1881) 2716 C. und eine moderne Kirche mit ½%½ (Ste.⸗Chapelle) aus dem 16. Jahrh., nahebei großartige Ruinen des Chäteau de Buron, der alten Feste der Grafen von Auvergne, Fayencefabrikation und Mineralquellen. BVic-sur-Cere, ehemals Vic-en-Carladez, Stadt im franz. Depart. Cantal, Arrondissement Aurillac, in reizender Lage am Südabhange der Montagne du Cantal, rechts an der Cere, Station der Linie Capdenac-Arvant der Orléansbahn, zählt (1881) 885 (Gemeinde 1685) E. und hat bauhmüe Vicar, s. Vikar. 1 Propint Ron Vicarello, Badeort in der ital. Provinz Rom, nahe dem Nordufer des Lago di Bracciano, mit heißen Schwefelquellen, in denen 1852 die Aquas Apollinares der Alten entdecktwurden. Man machte damals bei Anlage eines neuen Badehauses einen reichen Fund von Münzen und Weihgeschenken (goldenen, silbernen und bronzenen Gefäßen), welcher sich jetzt größtenteils im Museo Kircheriano zu Rom befindet. Der Malaria wegen wird nur während des Frühlings hier gebadet. Vicari (Herm. von), Erzbischof von Freiburg, bekannt durch seine Streitigkeiten mit der bad. Regierung, geb. 13. Mai 1773 zu Aulendorf in Oberschwaben, machte seine Studien zu Ingolstadt und Wien, wurde 1797 zum Priester geweiht und nach Konstanz versetzt, erst als Chorherr an der Kollegiatkirche zu St. Johann, später als Offizial und Mitglied des dortigen Generalvikariats. Nach dessen Aufhebung kam er 1828 als Domkapitular nach Freiburg im Breisgau, erhielt dort 1830 die Würde eines Domdekans, 1832 die des Weihbischofs und Vikars des Erzbischofs und wurde 1842 zum Erzbischof der Oberrheinischen Kirchenprovinz erwählt. Nachdem die deutschen Bischöfe seit 1848 eine Reihe von kirchenrechtlichen Forderungen zu ihrem gemeinsamen Programm gemacht hatten, begann auch V. im Einklange mit den Bischöfen seines Erzsprengels die gleichen Ansinnen an die bad. Regierung zu stellen. Der Bescheid der Regierung lautete für die meisten Forderungen ablehnend, und nun stellte sich V. immer mehr in den Dienst der ertremen ultramontanen Bestrebungen. Durch Errichtung von Seminaren, Einführung von Orden, Jesuitenmissionen u. s. w. suchte er sich einerseits seinen Klerus völlig zu unterwerfen, andererseits machte er der Staatsgewalt die schärfste Opposition, indem er die Befolgung der staatlichen Gesetze in Ehesachen u. s. w. verbot, staatstreue Geistliche mit Strafen belegte und 1854 durch einen Gewaltstreich das Kirchenvermögen in seine Hand brachte. Infolge dessen ward er vom 22. bis 31. Mai 1854 wegen Ungehorsams gegen die Staatsgesetze verhaftet; doch gelang es nach langen Verhandlungen dem röm. Stuhle, der großherzogl. Regierung unter dem Einflusse der herrschenden Reaktionsstimmung die Konvention vom 28. Juni 1859 abzugewinnen, welche die staatlichen Hoheitsrechte großenteils dem Erzbischof opferte und seine meisten Forderungen zugestand. Die Kammern verweigerten jedoch die verfassungsmäßige Zustimmung zur Konvention; ein vom Großherzog berufenes liberales Ministerium vereinbarte nun mit den Kammern eine neue Regelung der kirchlichen Verhältnisse auf dem Wege der staatskirchlichen Gesetzgebung. Umsonst protestierte V. gegen die am 9. Okt. 1860 publizierten neuen Kirchengesetze, die der kath. Kirche zwar volle Freiheit der innern Bewegung ließen, aber die Hoheitsrechte des Staats wahrten. V. starb 14. April 1868 zu Freiburg.

Brockhaus’ Conversations-Lexikon. Allgemeine deutsche Real-Encyklopädie13. Aufl., Leipzig: Brockhaus 1882–1887 · Bd. 16, S. 245Scan: Polnische Nationalbibliothek (Polona) · gemeinfrei

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