Wache oder Wacht nennt man eine entweder zur allgemeinen Sicherheit, zum Schutze von öffentlichen Gebäuden, Magazinen, Kassen u. s. w., oder als Ehrenwache fürstl. Personen, höherer Befehlshaber an einem bestimmten Orte (Wachtlokal) bereit gehaltene Abteilung Militär. Kleinere W. werden von Unteroffizieren, größere (Hauptwachen) von Offizieren kommandiert. Zu jeder gehört ein zur Abgabe der Signale, und zwar der Reveille, des Zapfenstreichs (Retraite) oder des Alarm (Generalmarsch), bestimmter Tambour oder Hornist (Trompeter). Von den W. werden Posten oder Schildwachen ausgestellt (doppelte vor fürstl. Personen oder höhern Generalen), welche gewöhnlich alle zwei Stunden abgelöst werden. Im Kriege werden gegen den Feind Fel dwachen und innerhalb des Lagers Fahnen- und sog. Brandwachen gegeben, erstere vor, letztere (zu polizeilichen Zwecken) hinter der Fronte. Bei den berittenen Truppen gibt es außerdem noch Stallwachen zur Beaufsichtigung der Pferde in den Ställen der Garnison und Lager.