Währung bezeichnete ursprünglich die staatliche Rehmü (Garantie, warandia publica) für die gesetzmäßige Beschaffenheit und Feinheit der Edelmetallmünzen, dann aber die unter staatlicher Bürgschaft als allgemeines Zahlungsmittel ausgegebenen Münzen selbst. In der neuern Zeit wird das Wort meistens als gleichbedeutend mit Valuta (s. d.) gebraucht und bezeichnet diejenigen auf eine gemeinschaftliche Einheit bezogenen Münzen oder Geldarten, die in einem gegebenen Lande gesetzlich unbedingte und rche Mänzer Zahlungskraft besitzen. Man nennt solche unzen Währungsmünzen (Courantmünzen), im Gegensatz zu den nur mit beschränkter Zahlungskraft ausgestatteten, obwohl auf dieselbe Geldeinheit bezogenen Scheidemünzen. Unabhängige Staaten haben meistens eine selbständige W. Doch kommt es vor, daß ein Staat, wie z. B. Portugal es Iunen ert der engl. Goldmünzen gethan, den Münzen eines andern unbeschränkte gesetzliche Zahlungskraft beilegt. In den Ländern des lat. Münzbundes besteht zwar ein meinschaftlicher Münzfuß mit gleichmäßigen Bestimmungen über die Ausprägung von Gold⸗ und Silbermünzen, aber dennoch nicht, wenigstens was Frankreich und Belgien betrifft, eine gemeinschaftliche W., da in diesen beiden Staaten nur die Münzen mit nationalem Gepräge volle gesetzliche Zahlungskraft besitzen, den übrigen Vereinscourantmünzen aber nur Kurs bei den öffentlichen Kassen und den beiden Centralbanken zugestanden ist. In der neuesten Zeit betont man als Unterscheidungsmerkmal der verschiedenen W. besonders das Material der Münzen, aber es entspricht nicht der herkömmlichen Bedeutung des Wortes (z. B. in Thalerwährung, Guldenwährung), wenn man von der Verschiedenheit der Münzfüße ganz absieht und nur die gesetzlichen Bestimmungen über das Münzmetall als maßgebend für die W. betrachtet. Die Länder, deren Währungsmünzen ausschließlich aus Gold bestehen EEngland, Skandinavien, Portugal), haben also deshalb nicht gleiche W., sondern sie haben nur das gleiche Währungsmetall und demnach Goldwährung. Ebenso besitzen die Staaten mit ausschließlichem Silbercourantumlauf (wie Ostindien, bis 1871 Deutschland, nominell auch sterreich und Rußland) Silberwährung und diejenigen mit oldenen und silbernen Courantmünzen nebeneinaner die Doppelwährung (s.d.) im weitern Sinne. Eigentliche oder vollständige Doppelwährung besteht indes nur dann, wenn, wie bis 1873 in den Staaten des lat. Münzbundes, die unbeschränkte Prägung von Gold⸗ und Silbercourant nach einem festen Wertverhältnis gestattet ist. Ist dagegen nur ein größerer Bestand an Silbercourantmünzen vorhanden, die weitere Prägung von solchen da-Lovr eingestellt, so spricht man von einer hinkenden oppelwährung (étalon boiteux). Eine solche besteht gegenwärtig in der lat. Union, in Holland und thatsächlich auch in Deutschland, da hier noch etwa 450 Mill. Mark in gesetzlich vollberechtigten Silberthalern im Umlauf sind. Auch die Vereinigten Staaten haben eine unvollständige Doppelwährung, da nach der Bland-Bill von 1878 die Silbercourantdollars nur in beschränkter Menge für Rechnung der Regierung geprägt werden können. In sedem einzelnen Staate wird die eigentliche Doppelwährung in der Regel bald zu einer Alternativwährung, indem se nach den Produktions- und Marktverhältnissen abwechselnd das eine und das andere Metall das Übergewicht erlangt und im gewöhnlichen Verkehr unentbehrlich vorherrscht. Da diese Thatsache dadurch bedingt wird, daß das allgemeine Marktverhältnis von Gold und Silber von dem in einem einzelnen Lande gesetzlich fest-He einigermaßen abweicht und dadurch Ausuhr oder inneres Agio des zu niedrig angesetzten etalls veranlaßt wird, so hat man die internationale oder vertragsmäßige Doppelwährung oder das System des Bimetallismus (s. d.) voreschlagen, nach welchem alle bedeutendern Kulturaaten die Hem Prägung von Gold- und Silbercourant nach einem gemeinschaftlichen Wertverhältnisse zugelassen hätten, das dann auch von selbst für den Preis der Barrenmetalle maßgebend sein würde. Andere empfehlen die sog. Parallel- oder Simultanwährung, bei welcher Courantmünzen von Gold und Silber geprägt werden, die Bestimmung des Wertverhältnisses derselben aber einfach dem freien Verkehr überlassen bleibt. Annähernd war dieses System früher zeitweise im nordwestl. Deutschland und auch in Preußen verwirklicht, sofern gewisse Arten von Geschäften herkommlicherweise in Gold und andere in Silber abgeschbossen wurden. In Hamburg bestand ein Zahrhundert indurch eine sog. Barrenwährung, da die Mark Banco nicht geprägt, sondern nur durch bei der hamburger Girobank hinterlegte Silberbarren repräsentiert war. Auch in China besteht das eigentliche gesetzliche Zahlungsmittel nur aus dem ungeprägten Syceesilder. Uneinlösliches Papiergeld und Zwangskurs, wie man es namentlich in Rußland und Ssterreich findet, bildet eine sog. apierwährung. Bei der sog. Währungsfrage handelt es sich wesentlich darum, ob Gold oder Silber oder beide Metalle zusammen den Stoff der Währungsmünzen der Kulturländer bilden sollen. Vom 16. bis zum 18. Jahrh. galt überall das Silber als eigentlicher Wertmesser, und die Goldmünzen wurden ihrerseits Conversations-Lexikon. 13. Aufl. XVI. nach den in Silber dargestellten Werteinheiten tarifiert. In England jedoch gelangte infolge der Goldentdeckungen in Brasilien und einer zu hohen, also dem Silber ungünstigen Tarifierung der Guineen das Gold im 18. Jahrh. immer mehr zur Vorherrschaft, und beim Abschluß der 1797 eingetretenen Papiergeldwirtschaft wurde 1816 definitiv die reine Goldwährung angenommen. In den Vereinigten Staaten begann ebenfalls seit 1835 die Verdrängung der Silbermünzen, weil man als Wertverhältnis von Gold und Silber 16:1 annahm, wobei das Gold einigermaßen überwertet war. Vollends verschwanden die ältern Silbercourantmünzen durch Einschmelzung und Ausfuhr, als der Zufluß des californ. und austral. Goldes sowohl die vorrätige Menge dieses Metalls außerordentlich vermehrte, als auch den Marktwert desselben herabdrückte. Da der letztere gegen Silber allmählich bis zu dem Verhältnis von 15,1: 1 sank, so strömte nun das Gold auch in großen Massen nach Frankreich, wo seit 1803 eine eigentliche Doppelwährung mit dem Wertverhältnis 15½: 1 bestand, und so war in den sechziger Jahren auch hier der Goldumlauf durchaus vorherrschend und die förmliche Einführung der Goldwährung schien nur noch eine Frage der Zeit. Weil aber somit die bedeutendsten Handels⸗ und Kulturstaaten gesetzlich oder faktisch die Goldwährung besaßen, konnte auch Deutschland (wo in fast allen Bundesstaaten auf Grund der Münzkonvention von 1857 eine strenge reine Silberwährung bestand) nicht umhin, dasselbe System zu erstreben, und es benutzte daher den günstigen Umstand der franz. Kriegsentschädigungszahlung, um Frankreich zuvorzukommen und durch die Reichsgesetze von 1871 und 1873 die Goldwährung anzubahnen und prinzipiell einzuführen. Die volle Durchführung derselben stieß jedoch auf große Schwierigkeiten infolge der bedeutenden Entwertung des Silbers. Da nämlich außer Deutschland auch die skandinav. Staaten zur Goldwährung übergingen und Silberverkäufe veranlaßten, da Holland die weitere Prägung von Silber einstellte und die Staaten des lat. Münzbundes seit 187⁴4 ihre Silberausmünzungen beschränkten und einige Jahre später gänzlich suspendierten, andererseits aber die Silberproduktion in Amerika außerordentlich in und die Ausfuhr von Silber nach Ostasien zeitweise bedeutend sank, so war es begreiflich, daß das Silber seinen sichern Wert gegen Gold nicht mehr behaupten konnte. Dieser Wert entsprach bis dahin immer nahezu dem Verhältnisse von 1:15 ½, indem das franz., beziehungsweise lat. Doppelwährungssystem ihn in diesem Sinne regelte. Seit 1803 nahm man daher dieses Wertverhältnis als das gewissermaßen normale an, obwohl in früherer Zeit der relative Wert von Silber und Gold oft eine wesentlich andere, häufig wechselnde Größe aufwies. (S. Edelmetalle.) Das Aufhören der regulierenden Einwirkung der Franken-Doppelwährung war jedenfalls auch der Hauptgrund, der das rasche Sinken des Silbers veranlaßte, dem auch durch die 1879 erfolgte Einstellung der deutschen Silberverkäufe kein Halt geboten werden konnte. Der Silberpreis (s. unter Silber) sank im Sommer 1886 bis auf 42 Pence pro Unze Standard-Silber (was dem Wertverhältnis 1:22,3 entspricht) und erhöhte sich nur langsam wieder bis 44 Pence, während der frühere Normalpreis 60/ war. Dieser Rückgang war um so aussallender, als die lat. Münzkonvention mit gewissen Abänderungen am 6. Nov. 1885 mit nachträglichem Zutritt Belgiens bis zum 1. Jan. 1891 wieder erneuert worden und in Amerika die Suspension der Bland-Bill durch ein dem Silber günstiges Votum des Kongresses abgelehnt worden war. Die mißlichen Folgen der Silberentwertung zeigen sich hauptsächlich in dem europ.zostasiat. Verkehr, indem die Einfuhr europ. Waren nach Indien und China durch das Sinken der Wechselkurse auf diese Silberländer erschwert, dagegen die Konkurrenz des ind. Weizens in Europa aus demselben Grunde erleichtert wird. Andererseits aber werden die Finanzen Indiens, das fortwährend große Zahlungen in England zu leisten hat, durch den niedrigen Kurs der Rupie schwer geschädigt. Daher haben in der neuesten Zeit die bimetallistischen Bestrebungen auch in manchen Kreisen der engl. Geschäftswelt größern Anklang gefunden, und die Regierung hat derselben wenigstens insoweit nachgegeben, als sie im September 1886 eine königl. Kommission zu erneuter Prüfung der Währungsfrage niedergesetzt hat. Doch ist nicht zu erwarten, daß England, wenn es auch die etwaigen Maßregeln anderer Länder zur Hebung des Silberwertes gern zu unterstützen bereit ist, seinerseits von der reinen Goldwährung abgehen wird; für Deutschland aber ist nur zu empfehlen, daß es in der Währungsfrage nicht anders als gemeinschaftlich mit England handle. Vgl. Haupt, (Währungspolitik und Münzstatistiks (Berl. 1884); derselbe, Histoire monétaire de notre tempsv (Par. u. Berl. 1886); Soetbeer, «Materialien zur Erläuterung und Beurteilung der Edelmetallverhältnisse und der Währungsfrage (Berl. 1885).