Wandelgeschäfte, an der Börse diejenigen Geschäfte, bei welchen der Käufer sich das Recht vorbehält, die gekauften Werte jeden Tag innerhalb eines bestimmten Zeitraums verlangen zu können.
Brockhaus’ Conversations-Lexikon. Allgemeine deutsche Real-Encyklopädie13. Aufl., Leipzig: Brockhaus 1882–1887 · Bd. 16, S. 427Scan: Polnische Nationalbibliothek (Polona) · gemeinfrei