Strafanstalten nennt man die zur Verbüßung von Freiheitsstrafen getroffenen Einrichtungen, wie Gerichts- und Landesgefängnisse, Örtlichkeiten zur Verbüßung des Festungsarrestes oder der Festungsbaustrafe, Arbeits- und Zuchthäuser, Bagnos, Galeeren, abgeschlossene Strafkolonien und Bergwerke. Sie unterscheiden sich untereinander teils nach der Dauer der Freiheitsstrafen, welche in den einen und in den andern abgebüßt zu werden pflegen, teils nach der strengern oder gelindern Behandlung der darin gefangen Gehaltenen, besonders in Verbindung von Zwangsarbeiten mit der Freiheitsentbehrung, oder der Abwesenheit jener, endlich dadurch, daß die Strafhaft in manchen derselben (z. B. den Zuchthäusern) als ehrenrührig angesehen wird, während dies bei andern nicht der Fall ist. (S. Gefängniswesen.)