Warenzeichen sind die Zeichen, welche Gewerbtreibende zur Unterscheidung ihrer Waren von den Waren anderer Gewerbtreibender auf den Waren selbst oder deren Verpackung anbringen lassen. (S. unter Marke und Markenschutz.
Brockhaus’ Conversations-Lexikon. Allgemeine deutsche Real-Encyklopädie13. Aufl., Leipzig: Brockhaus 1882–1887 · Bd. 16, S. 437Scan: Polnische Nationalbibliothek (Polona) · gemeinfrei