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Handwerk & GewerbeBrockhaus 1882

Handelszeichen (trade marks) sind symbolische Zeichen, welche Fabrikanten und Großhändler an den von Wrer gelieferten Waren statt der vollen Angabe ihrer Firma anbringen, um die Herkunft derselben aus ihrem Geschäft, auf welche die Käufer oft großes Gewicht legen, kenntlich zu machen. Diese Zeichen erfreuen sich jetzt in fast allen Ländern eines ähnlichen gesetzlichen Schutzes, wie die Firmen selbst. (S. Markenschutz.) Man nennt H. auch die Marken und Nummern, mit welchen die zu versendenden Colli (anstatt mit besondern Adressen) versehen werden. Handelszettel, Billet, Handelsbillet nannte man früher wohl einen Schuldschein, welchen der Käufer dem Verkäufer ausstellte, wenn ihm der Kaufpreis kreditiert wurde; die H. hatten früher in manchen Gegenden Wechselkraft und konnten indossiert werden. Jetzt ist selbst ihr Name im kaufmännischen Verkehr kaum mehr bekannt. Haudfertigkeitsunterricht, s. Hausfleiß.

Brockhaus’ Conversations-Lexikon. Allgemeine deutsche Real-Encyklopädie13. Aufl., Leipzig: Brockhaus 1882–1887 · Bd. 8, S. 792Scan: Polnische Nationalbibliothek (Polona) · gemeinfrei

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