Weiden, auch Triften, Viehweiden, Hutungen, Hutweiden, heißen dauernde Grasländereien, deren Nutzung durch den Auftrieb von Vieh, welches darauf seine Nahrung sucht, erreicht wird. Man unterscheidet, je nach der Lage und Benutzung, Höhenweiden (Alpen, Matten, Sömmerungen, Stafseln), Niederungsweiden (Marschen, Auweiden und Salzwiesen an den Ufern der Ströme und des Meeres), Bruchweiden (im Niederwald, auf Moorboden), Waldweiden, Brachweiden (auf den Brachfeldern), Stoppelweiden (nach dem abge—⸗ brachten Getreide), Heideweiden (auf den Heideflächen) und Steppenweiden. Fettweiden heißen besonders reich bestandene, zur Mästung geeignete Weideflächen; je nach dem Besatz unterscheidet man: Pferde⸗, Rinder⸗, Schaf⸗, Schweine-, Gänseweiden. Endlich kann man abteilen dauernde und zeitweilige W.; ebenso natürliche und künstliche. Die künstlichen W. werden besonders angesäet, gewöhnlich mit einem Gemenge von Weißklee (Trikolium repeus) und geeigneten Gräsern. Koppelweiden heißen solche, deren Benutzung zweien oder mehrern Berechtigten zusteht. Gemeindeweiden sind im Besitz der Gemeinden, und es hat jeder Bürger das Auftriebsrecht. Weidewirtschaft (Koppelwirtschaft, s. d.) heißt das Feldsystem, bei dem stets ein Schlag zur Weide niederliegt. Weiderecht ist ein Servitut, das dem Berechtigten gestattet, Vieh auf fremdem Grund und Boden weiden zu lassen. Vgl. Delius, Die Kultur der Wiesen und Grasweidenv (Halle 1874): Stebler, «Die Grassamenmischungeno (2. Aufl., Bern 1883).