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ErdkundeBrockhaus 1882

Weser (lat. Visurgis, altdeutsch Visuracha), einer der Hauptflüsse Deutschlands, entsteht aus der Werra (s. d.) und Fulda (s. d.), die sich in 117,5 m Seehöhe bei Münden vereinigen und nun den Namen W. erhalten. Dieselbe fließt zunächst mit mancherlei Windungen, indem sie preuß., braunschw., lipp. und dann wieder preuß. Gebiet mehrfach berührt oder durchschneidet, gegen Nordwesten, bei Karlshafen (in 96 m Höhe) linls die Diemel aufnehmend, wendet sich dann nach Aufnahme der von links kommenden Nethe über Höxter (93,8 m), Corvey, Holzminden (82,5 m), Emmern, wo links die Emmer einmündet, Hameln (64 m) gegen Norden und über Rinteln (52 m) gegen Nordwesten, durchbricht nach der Aufnahme der Werre (s. Werra) in der Porta Westphalica (s. d.) oberhalb Preußisch-Minden (38 m hoch) die Weserkette, den nördl. Rand des Wesergebirges, welches sie bis dahin in einem schönen Thale durchflossen, und geht nun über Petershagen, Nienburg und Hoya, dann, nach Aufnahme der Aller, gegen Nordwesten über Bremen 3,m) und Vegesack. Zuletzt scheidet sie nach ihrem nördl. Laufe Oldenburg und Preußen (Hannover), dort die Hafenpkätze Elsfleth, unterhalbder Mündung der Hunte, und Brake, hier Geestemünde und Bremerhaven berührend, und mündet unterhalb Bremerhaven in die Nordsee, im Osten des Jadebusens. Geographisch zerfällt ihr Lauf in den obern und untern, deren Grenzscheide bei Minden ist; hinsicht50 der Schiffahrt aber wird als Grenzpunkt der er⸗ und Unterweser Bremen angenommen. Ihr Lauf beträgt 436 km, bis zur Werraquelle 716 Km, ihr Flußgebiet 47000 akm. Schiffbare Flüsse nimmt sie nur im Tieflande auf, nämlich rechts die Aller mit der Leine, die Lesum oder die mit der Hamme vereinigte Wümme bei Vegesack, die Geeste äbei Geestemünde, sämmtlich in der preuß. Provinz Hannover, links die Hunte in Oldenburg. Außerdem mündet links oberhalb Nienburg die Aue. Bis zur Mündung der Hunte fließt der Strom ungeteilt, dann aber bildet er mehrere Werder. Die Breite desselben beträgt bei Münden 94 m, von Münden bis Hameln 100 m, bei Minden 200 m, bei Bremen 220 m, bei Elsfleth bereits 150 und an der Mündung 11 km. Die W. ist eine der vorzüglichsten Wasserstraßen für Deutschlands Handel, indem sie aus der Vereinigung bereits schiffbarer Flüsse entsteht und dis Elsfleth aufwärts für Seeschiffe fahrbar ist, für kleinere sogar bis Vegesack. Kähne von 200 t Last gehen bis Münden. Die Mündung ist mit Sandbänken angefüllt und hat bei Flutwasser nur 6m Tiefe im Minimum. Das Hauptfahrwasser liegt hier auf der ehemals hannov. Seite und ist bis Bremerhaven 3,9, zur Flutzeit 7,16 mtief, also für tiefgehende Schiffe ausreichend. Die Beschaffenheit des Fahrwassers der Oberweser entspricht indessen der großen Verkehrswichtigkeit des Stroms in keiner Weise und der Oberlauf ist im Sommer wegen der Seichtigkeit oft monatelang unfahrbar. Die geringe Breite des Fahrwassers, mehrere Stromschnellen und die Gefahren der Schiffahrt bei hohem Wasserstande sind andere übelstände. Dazu kommt die Menge vonengen Brücken, Schleusen und Wehren. Der bereits im 18. Jahrh. angelegte Kanal zur Verbindung der Hamme mit der Oste bei Bremervörde ist seit 1830 wieder schiffbar gemacht, und vom Mai 1852 bis Nov. 1853 hat Hannover im Lande Hadeln einen Entwässerungs-und Schiffahrtskanal, den 22,3 km langen Geestekanal in Verbindung mit dem Hadelerkanal, zur Verbindung der W. mit der Elbe hergestellt. Von Bremen führt zur obern Wümme der schon 1288 gegrabene Kuhgraben. Die größten Schiffe der W. werden Böcke genannt, sind 38,3 bis 40, mlang, 4,7 bis 5,2 m breit, 156 mtief. Die mittlern Schiffe heißen After, Achter oder Hinterhänge, weil sie an den Bock gehängt werden, und die noch kleinern nennt man Büllen. Alle drei Arten von Schiffen machen, wenn sie beladen und miteinander verbunden sind, eine «volle Masto aus. Mit Dampsschiffen wird die W. zwischen Karlshafen und Hameln und von Bremen an abwärts befahren. Die Weserschiffahrt war früher durch die vielen Uferstaaten, durch das Stapelrecht einzelner Städte, durch die Vorrechte der Weserschiffahrtsgilden, sowie durch die vielen Zölle, welche die einzelnen Staaten erhoben, schweren Hindernissen unterworfen, bis endlich infolge des Wiener Kongresses die Abgeordneten sämtlicher beteiligten Uferstaaten 10. Sept. 1823 eine Schiffahrtsakte unterzeichneten, die Gleichmäßigkeit der Abgaben und Schiffahrtsfreiheit von Münden bis zur Mündung des Stroms aussprach, auch alle besondern Berechtigungen aufhob und dafür einen festen «Weserzollo aufstellte, der jedoch später noch herabgesetzt und durch Vertrag vom 26. Jan. 1856 zwischen Preußen, Hannover, Kurhessen und Bremen ganz suspendiert wurde. Gleichzeitig erfolgte zwischen Preußen und Bremen der Abschluß eines zunächst bis zum 31. Dez. 1865 gültigen Vertrags wegen der Beförderung der gegenseitigen Verkehrsverhältnisse, infolge dessen in Bremen ein vereinsländisches Hauptzollamt für den Eine ts⸗ und Eisenbahnverkehr errichtet ward. Eine Additionalakte vom 3. Sept. 1857, welche 1. Sept. 1858 in Wirksamkeit trat, brachte sodann noch mannigfache Verbesserungen für die Schiffahrt wie für die Strombauten. Hauptgegenstände des

Brockhaus’ Conversations-Lexikon. Allgemeine deutsche Real-Encyklopädie13. Aufl., Leipzig: Brockhaus 1882–1887 · Bd. 16, S. 567Scan: Polnische Nationalbibliothek (Polona) · gemeinfrei

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