Wilhelm I. (Friedrich), der erste König der Niederlande, 1815—40, Großherzog von Luxemburg und Prinz von Oranien-Nassau, geb. im Haag 24. Aug. 1772, war der älteste Sohn des letzten Erbstatthalters der niederländ. Republik, Wilhelm V. (S. Nassau, Ottonische Linie.) Seine Bildung verdankte der Prinz seiner Mutter, Friederike Sophie Wilhelmine, des Prinzen August Wilhelm von Preußen Tochter. Im J. 1788 ging er nach Deutschland, wo er eine Zeit lang am Hofe seines Oheims, des Königs Friedrich Wilhelm II. von Preußen, verweilte, mit dessen Tochter, Prinzessin Friederike Luise Wilhelmine (geb. 18. Nov. 1774, gest. 12. Okt. 1837) er sich 1. Okt. 1791 verheiratete. Er befehligte 1793—95 die niederländ. Truppen gegen die Franzosen, mußte 18. Jan. 1795 mit seinem Vater nach England fliehen und begab sich später nach Berlin. Nachdem Wilhelm V. die durch den Reichsdeputationshauptschluß ihm zugefallene Entschädigung in Deutschland; das Fürstentum Fulda nebst Korvei, Dortmund, Weingarten und andern Orten, 29. Aug. 1802 an ihn abgetreten, wohnte er meist in Fulda. Nach seines Vaters Tode, 9. April 1806, übernahm er auch die 650 Wilhelm II. (König der Niederlande! Regierung der Nassauischen Stammländer (Nassau-Dietz). Im Kriege von 1806 führte W. den Oberbefehl über eine Abteilung des rechten Flügels des preuß. Heers zwischen Magdeburg und Erfurt und geriet durch die Kapitulation, die Möllendorf in Erfurt abschloß, in Kriegsgefangenschaft. Napoleon erklärte ihn seiner Länder verlustig. Im Kriege von 1809 trat W. mit seinem steten Gefährten Heinr. Fagel als Freiwilliger in das Heer des Erzherzogs Karl, in welchem er an der Schlacht bei Wagram teilnahm. Darauf lebte er abermals zurückgezogen in Berlin. Nach der Schlacht bei Leipzig ging er nach England, um wegen Unterstützung der Niederländer zu unterhandeln und landete dann 29. Nov. 1813 bei Scheveningen, vom Volke wie von dem provisorischen Gouvernement als Landesherr begrüßt. Seine deutschen Erbländer hatte W. schon vor 1813 wieder in Besitz genommen. Darauf sprach der Wiener Kongreß die Vereinigung Belgiens und Lüttichs mit den Niederlanden zu einem Königreich aus, und 16. März 1815 wurde W. im Haag als Wilhelm J. zum König der Niederlande und Großherzog von Luxemburg ausgerufen. Seine deutschen Stammländer mußte er dagegen an Preußen und Nassau abtreten. Abwechselnd residierte nun W. in Brüssel und im Haag, bis sich Südniederland durch die Revolution von 1830 losriß und 20. Dez. als unabhängiges Königreich Belgien von der Londoner Konferenz anerkannt wurde. W. widersetzte sich hartnäckig, sah sich aber doch endlich 1839 genötigt, die Bestimmungen der Konferenz anzuerkennen. Die ungeheuere Schuldenlast, in die seine Halsstarrigkeit das Land gestürzt, und seine geringe Geneigtheit für zweckmäßige Reformen steigerten 1839 und 1840 die Mißstimmung im Volke, die noch vermehrt ward durch die Hinneigung des Königs zu der kath. Gräfin Henriette d'Oultremont. Unter solchen Umständen fand er es geraten, die Krone 7. Okt. 1840 in die Hände seines ältesten Sohnes, Wilhelm II. (s. d.), nieder-Rassau' Er nahm den Titel eines Grafen von Rassau an und begab sich mit seinem bedeutenden Privatvermögen nach Berlin, wo er sich 17. Febr. 1841 mit der Gräfin d'Oultremont vermählte und 12. Dez. 1843 starb.