FeedZanzibar oder Sansibar
GeschichteBrockhaus 1882

Zanzibar oder Sansibar, früher Zanguebar, Küstenland in Mittelostafrika unter der Herrschaft eines mohammed. Fürsten. Zur Prüfung und Feststellung der Grenzen der faktischen Herrschaft des Sultans wurde 1886 in Z. eine internationale Kommission eingesetzt. Nach Abschnitt 1 des übereinkommens zwischen dem Deutschen Reiche und Großbritannien vom 1. Nov. 1886 erkennen beide Großmächte die Souveränetät des Sultans von Z. über die Inseln Z. und Pemba, sowie über diejenigen kleinern Inseln an, welche in der Nähe der erstern innerhalb eines Umkreises von 12 Seemeilen liegen; desgleichen über die Inseln Lamu und Mafia. Dieselben Mächte erkennen in gleicher Weise als Besitz des Sultans auf dem Festlande eine Küstenlinie an, welche ununterbrochen von der Mündung des Mininganiflusses am Ausgang der Tunghibucht bis Kipini reicht. Diese Linie beginnt im S. des Miningani, folgt dem Laufe desselben 5 Seemeilen, und wird dann auf dem Breitenparallel bis zu dem Punkte verlängert, wo sie das rechte Ufer des Rovuma trifft, durchschneidet den Rovuma und läuft weiter an dem linken Ufer entlang. Die Küstenlinie hat eine Tiefe landeinwärts von 10 Seemeilen, bemessen durch eine gerade Linie ins Innere von der Küste aus bei dem höchsten Wasserstand zur Flutzeit. Die nördliche Grenze schließt den Ort Kau ein. Im N. von Kipini erkennen die genannten Regierungen als dem Sultan gehörig an die Stationen von Kismayu, Barawa, Marka, Makdischu mit einem Umkreis von je 10 Seemeilen und Warscheich mit einem Umkreis von 5 Seemeilen. Nach Abschnitt 2 des Vertrags macht sich Großbritannien verbindlich zur Unterstützung derjenigen Verhandlungen Deutschlands mit dem Sultan von Z., welche die Verpachtung der Zölle in den Häfen von Dar-es-Salaam und Pangani an die Deutsch-Ostafrikanische Gesellschaft gegen eine dem Sultan seitens der Gesellschaft zu gewährende jährliche Zahlung bezwecken. Großbritannien wird auch (Abs. 4) seinen Einfluß geltend machen, um den Abschluß eines freundschaftlichen Übereinkommens hinsichtlich der konkurrierenden Ansprüche des Sultans von Z. und der Deutsch-Ostafrikanischen Gesellschaft auf das Kilima-Nscharogebiet zu befördern. Nach Abs. 6 des Vertrags werden Großbritannien und Deutschland gemeinschaftlich den Sultan zum Beitritt zu der „Generalakte der Berliner Konferenz vom 26. Febr. 1885 auffordern, vorbehaltlich der bestehenden Rechte des Sultans gemäß der Bestimmungen des Art. 1 der Akte. Nach Absatz 7 macht sich Deutschland verbindlich, der Erklärung beizutreten, welche Großbritannien und Frankreich am 10. März 1862 mit Bezug auf die Anerkennung der Unabhängigkeit von Z. gezeichnet haben. „Die Küste, auch als Suaheliküste bezeichnet, bildet eine schmale, flache, meist morastige, auch sandige Alluvialebene, hinter der sich nach dem Innern zu Hohene Bergketten terrassenförmig zu beträchtlichen Höhen erheben. Koralleninseln und Klippen begleiten die Küstenlinie und erschweren den Schiffen die Annäherung. Eine Reihe von Küstenflüssen ergießen sich ins Meer, unter denen 232. llad Wami und Pangani die wichtigsten. Das K ima des Tieflandes der Küste ist ganz das des tropischen Afrika, außerordentlich heiß und höchst ungesund. Die Jahreszeiten zerfallen in die trockene und die nasse und stehen unter dem Einfluß der periodischen Winde oder Monsuns, von denen der über den Indischen Ocean kommende Nordostmonsun die Regenzeit herbeiführt, während der über die dürren Hochebenen des innern Afrika streichende Südwestmonsun die trockene Jahreszeit verursacht. Die Regenzeit fällt vom März bis Mai und vom September bis Oktober. Der Boden der Küstenebene ist, wo er nicht sandig, höchst fruchtbar und mit dichten Tropenwäldern besetzt und liefert die gewöhnlichen afrik. Produkte, unter anderm Weihrauch, Myrrhen, Ambra und Ebenholz. Die Inseln besitzen ebenfalls einen sehr fruchtbaren Boden, der Gewürznelken, Pfeffer, Zimt, Muskat, Indigo, Bananen, Kokosnuß liefert. Elfenbein bildet den wichtigsten Handelsartikel. Ein anderer sehr wichtiger Artikel ist der Kopal (vom Kopalbaum), der meistens aus dem Sande der Küste ausgegraben wird. Die Bevölkerung besteht aus Negern, die unter eigenen Häuptlingen und unter Fürsten arab. Abkunft Dienden Die Araber und deren Abkömmlinge nebst den Mischlingen derselben mit Eingeborenen wohnen vorzüglich in den Seestädten und Handelsstationen der Küste. Von den einheimischen Völkern ist das bedeutendste das der Suaheli, das den ganzen Küstensaum besitzt. Außerdem finden sich in den Städten viele ind. Kaufleute, Banjanen. Das Land, namentlich die Insel Z., erkannte seit w1503 die portug. Oberherrschaft an. Seit dem Ende des 17. Jahrh. verloren die Portugiesen ihre Besitzungen nach und nach an den Imam von Maskat in Arabien, der 1698 Mombas, 1784 die Insel Z. eroberte. Nach dem Tode des Imam Said-Said (1856) folgte ihm in den afrik. Besitzungen sein dritter Sohn Seyid-Medschid, gest. 7. Okt. 1870, und diesem sein Bruder Bargasch ben Said als Sultan von Z. Am lebhaftesten ist der Verkehr der Einwohner mit Arabien und Indien. Die Haupteinkünfte des Sultans fließen aus den Zöllen, die er für etwa 2 Mill. Mark verpachtet hat. Die Armee besteht aus 14 Kompagnien regulärer Truppen und den irregulären Sipois, zusammen 1400 Mann, sowie einer Leibgarde von 50 Mann; die Flotte zählt 1 Korvette mit 22 Kanonen und 3 Schleppdampfer. Zu den bedeutendsten Ortschaften des Landes gehören Mombasa (s. d.) und Kilda (Quiloa) unter 8 40 südl. Br., mit einem schönen Hafen und 10000 E.; Dar-es-S alaam, in 7 südl. Br., dessen Hafen der Deutsch-⸗Ostafrikanischen Gesellschaft zur Benutzung überlassen; Bagamojo, unter 6½ südl. Br., der Ausgangspunkt der meisten ostafrik. Forschungsreisen, mit 10000 E. Dagegen ist die einst ansehnliche, reiche und wohlgebaute Stadt Melindi jetzt ganz verfallen, und ihre Trümmer sind von der Vegetation so überwuchert und verhüllt, daß man sie kaum bemerkt. Die größte und wichtigste der Inseln ist die don. el Zanzibar, 1590 qkm, mit fruchtbarem oden und einem vortrefflichen Hafen, der den Haupthandelsplatz von Ostafrika bildet. Sie hat 100—200 E., die zumeist aus Arabern, freien Negern und Negersklaven bestehen, von denen die letztern zwei Drittel der ganzen Bevölkerung ausmachen. Den wohlhabendsten Teil bilden die etwa 7000 ind. Hindu-Kaufleute (Mohammedaner) und die Banjanen (Buddhisten). Durch die Insel zieht eine Höhenreihe von 100 bis 130 m/ welche im Süden mit dem Kegelberge Kumkone ihre größte Höhe erreicht. Die tropische Vegetation ist überraschend üppig; in Fülle gedeihen Durrha, Reis, Baumwolle, Zuckerrohr, Indigo, Sesam, Maniok, Erdnüsse, Mais, Muskatbäume, Dattelpalme, roter Pfeffer, Gewürznelke, Kokosbaum, Banane, Ananas, Orange, Batate und andere Tropenfrüchte. Die Stadt Zanzibar zählt 60—80000 E., darunter etwa 100 Europäer. Die Stadt ist Sitz eines franz., engl., amerik., deutschen, belg., österr. und portug. Konsulats und mehrerer franz., amerik., engl. und deutscher Handelshäuser, darunter letztere die wichtigsten. Hauptausfuhrartikel sind Elfenbein, Orseille, Sesam, Kopal, Gewürznelken, Kautschut und Häute; Haupteinfuhrartikel sind: Manufakturwaren, Baumwollwaren, Perlen, Waffen, Metallwaren, Glaswaren und Spiegel. Im J. 1883 bewertete die Einfuhr 6100000 Doll., die Ausfuhr 4 Mill. Doll.; im gleichen Jahre besuchten 111 Handelsschiffe (darunter 11 deutsche) den Hafen. Der Sklavenhandel ist nominell durch Vertrag mit England vom 20. Juni 1873 abgeschafft. Die Nachbarinsel Pemba hat 960 qkm, Mafia 522 qkm. Vgl. Burton, 4Z., city, island and coasty (2 Bde., Lond. 1872); G. Westphal, 43. und das deutsche Ostafrika» (Weim. 1885).

Brockhaus’ Conversations-Lexikon. Allgemeine deutsche Real-Encyklopädie13. Aufl., Leipzig: Brockhaus 1882–1887 · Bd. 16, S. 839Scan: Polnische Nationalbibliothek (Polona) · gemeinfrei

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