Zollgewicht im Deutschen Zollverein und OÖsterreich-Ungarn (hier seit 1852) vor Einführung des metrischen Systems (also bis 1872, resp. 1876) das Gewicht bei Erhebung der Zölle. Der Zollcentner war 50 kg, das Zollpfund 500 g oder ½ kg. Es wurde in den meisten deutschen Staaten seit 1858 zugleich Landesgewicht. Durch den wiener Münzvertrag vom 24. Jan. 1857 war das Zollpfund schon zum Münzgewicht für fast alle deutschen Staaten und für Osterreich⸗ ngarn an Stelle der bisherigen preuß. Mark erhoben worden.
Brockhaus’ Conversations-Lexikon. Allgemeine deutsche Real-Encyklopädie13. Aufl., Leipzig: Brockhaus 1882–1887 · Bd. 16, S. 937Scan: Polnische Nationalbibliothek (Polona) · gemeinfrei