
Sattelholz, n., franz. corbeau, m., potence, f., engl. bolster, corbelpiéece, 1. auch Trummholz, Schirrholz genannt; ein über einen Pfeiler oder über eine Säule gelegtes Holz, um den darauf ruhenden Trägern mehr Auflage u. dadurch mehr Sicherheit gegen das Einbiegen zu geben. Es können 2—3 Satttelhölzer auf einander liegen, wodurch eine größere Einschränkung der Tragweite erreichtwird. Mit den Trägern werden die Sattelhölzer meist verschränkt, verzahnt od. verdübelt. Wenn Sattelhölzer an den Enden von Trägern oder Balken angebracht sind, so daß sie in den Mauern oder auf Wänden liegen und nur nach einer Seite hin vorstehen, üben sie einen starken Seitenschub aus u. können nur bei verhältnismäßig sehr starljfen Mauern entschuldigt werden. Auch sollten die Sattelhölzer nicht mehr als 1,½%½ — 1,% m. weit, eines vor dem andern, vorspringen, außer in Verbindung mit Kopfbändern. Man kann mittels dieser Konstruktion in manchfaltigster Anordnung Decken über sehr große, weite Räume, ohne Stützen, od. doch mit nur geringer Anzahl derselben, her-e stellen; s. auch d. Art. Brücke. Für die künstlerische Gostaltung, welche man in der Frührenaissancezeit den Sattelhölzern gab, liefert Fig. 3078 ein Beispiel. — 2. Wenn man eine Wand, Säule, Esse etc. im oberen Geschoß oder in der halben Höhe eines Geschosses aufsetzt, ohne daß sie vermöge ihrer Lage direkte Unterstützung bekommen kann, so legt man entweder auf die nächsten Balken oder in die nächsten Mauern ein Querholz (Sattelholz, Faßholz od. Sattel gen.), auf welches man dann den betr. Gegenstand aufsetzen (aufsatteln), franz. monter, kann. Besser ist es jedoch, weil feuersicherer, einen Bogen oder, wo dies nicht geht, einen eisernen Sattel anzuwenden. Sattelkammer, k. (landw. Bauk.), s. Geschirrkammer im Art. Gerätheschuppen. Sattelriegel, m. (Mühlb.), 1. Querriegel zur Befestigung des Sattels bei Windmühlen. — 2. Der den Sattel, auf welchem die Ziehwelle ruht, tragende Riegel bei Panstermühlen; s. d. Art. Angewäge.