FeedKantonnierung
ErdkundeBrockhaus 1882

Kantonnierung oder Kantonnement heißt der Bezirk (Kanton), in dem eine Truppenabteilung auf einige Zeit einquartiert wird; kantonnieren das Beziehen solcher vorübergehender Quartiere. K. unterscheidet sich vom Marschquartier durch längere Dauer. Die K. haben den Zweck, Truppen möglichst bequem zu konzentrieren, sei es behufs größerer übungen oder um kampfbereit zu sein. Eine K. ist entweder eng oder weitläufig, je nachdem die Truppen weniger oder mehr Ortschaften beziehen. Dies richtet sich teils nach deren Größe und Wohlhabenheit, teils aber auch nach der Entsernung vom Feinde. Je näher an demselben, desto Dihe pflegt man zu kantonnieren, um die Truppen desto schneller zusammenziehen zu können. Enge K. können indessen auf die Dauer mehrerer Wochen ohne Magazinverpflegung nicht bezogen werden. Bei weitläufigen K. rechnet man auf jede Feuerstelle Gaushaltung) einen Soldaten, bei engern deren 4 bis 5, auf Bauerhöfen und Gütern oft bis zu 50 und darüber. Die K. werden auch zuweilen nach ihrem Zweck oder . Dauer benannt; so gibt es flüchtige, stehende, Marsch⸗, Blockade⸗, Observationskantonnierungen. Kautonsystem heißt das System der Ergänzungsweise eines Heeres, bei welchem das Land in eine Anzahl Bezirke (Kantons) eingeteilt ist und bei welchem jedes Regiment seinen Rekrutenersatz aus einem bestimmten Kanton zu beziehen hat, sei es durch eine geregelte Aushebung, sei es durch freie Werbung. Nach dem preuß. Reglement von 1733 war jeder Einwohner dem Regiment verpflichtet, zu dessen Kanton er gehörte, ausgenommen waren die Söhne der Edelleute und der Bürger, welche ein Vermögen von 6000 bis 10000 Thlrn. nachwiesen u. s. w. Die Regimenter durften nur in dem ihnen zugewiesenen Kanton, mit Ausschluß jedes andern, werben; jeder eingeschriebene Kantonist durfte keinerlei andere Verpflichtung eingehen. Einige Städte und anze Landesteile, in denen eine rege Ren. tattfand, waren von der Kantonpflicht befreit. Kautor (lat., d. h. Sänger), alter Titel für Lehrer, welche zugleich den kirchlichen Chorgesang zu leiten hatten. In frühern „ auch an höhern, sog. Lateinischen Schulen in Gebrauch, wo der K. den Schülerchor, die Kurrende unter sich hatte, ist er jetzt auf diejenigen Volksschullehrer beschränkt, welche zugleich Kirchendienst haben. In den ältesten Zeiten, unmittelbar nach Einführung des Kirchengesangs, war die Stelle des K. eine der wichtigsten bei den Kathedralschulen. Er hatte nicht allein den Gesang im Chore und den Gesangunterricht der Knaben zu leiten, sondern es lag ihm auch ob, die Leseabschnitte für die großen Feste anzugeben und den Kirchenkalender anzufertigen. Der Titel K. war daher ein besonders ehrenvoller, und sein Amt wurde auch von denen verwaltet, die schon höhern kirchlichen Amtern vorgestanden hatten.

Brockhaus’ Conversations-Lexikon. Allgemeine deutsche Real-Encyklopädie13. Aufl., Leipzig: Brockhaus 1882–1887 · Bd. 10, S. 76Scan: Polnische Nationalbibliothek (Polona) · gemeinfrei

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